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Hundesteuer

Hundesteuer in Freiburg im Breisgau

In Freiburg im Breisgau kostet die Hundesteuer 120 Euro im Jahr für den ersten Hund und 240 Euro für den zweiten.

120 €erster Hund im Jahr
240 €zweiter Hund

Das kostet es

Hundesteuer in Freiburg im Breisgau nach Zahl der Hunde

Erster Hund 120 €, zweiter 240 €, jeder weitere 240 € im Jahr. Keine erhöhte Steuer für gefährliche Hunde oder Kampfhunde. Züchter mit eingetragenem Zwinger können eine Zwingersteuer von pauschal 360 € je Zwinger beantragen. Steuerpflichtig ab drei Monaten; Sätze gelten seit 01.01.2024.

Unter 98 verglichenen Großstädten liegt Freiburg im Breisgau beim ersten Hund auf Platz 46 (1 = teuerste). Alle Städte im Vergleich

HundeHundesteuer im Jahrim Monat
1 Hund120 €10 €
2 Hunde360 €30 €
3 Hunde600 €50 €

Ermäßigung

Ermäßigungen und Befreiungen

Auf Antrag ein Drittel weniger für den ersten Hund bei Bezug von Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe oder Grundsicherung (SGB XII); Antrag binnen vier Wochen.

Auf Antrag für Hunde tauber oder hilfsbedürftiger Menschen (Merkzeichen B, BL, aG, H), qualifizierte Assistenz- und Begleithunde, regelmäßig eingesetzte Therapie- und Besuchshunde, geprüfte Rettungshunde, Hüte- und Herdenschutzhunde in der Landwirtschaft. Hunde aus einem Freiburger Tierheim oder einer gemeinnützigen Freiburger Tierschutzeinrichtung werden nach einem Jahr Haltung auf Antrag dauerhaft befreit.

Anmelden

Hund anmelden und abmelden

Anmeldung: Innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung, Zuzug oder nachdem der Hund drei Monate alt ist; persönlich, schriftlich oder online über service-bw..

Hund bei der Stadt Freiburg im Breisgau anmelden

Jeder Hund erhält eine Steuermarke (Eigentum der Stadt), die außerhalb der Wohnung sichtbar befestigt sein muss; bei Verlust sofort Ersatzmarke bei der Stadtkämmerei anfordern.

Rechtsgrundlage

Satzung und Änderungen

Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Freiburg i. Br. vom 2. März 2021 in der Fassung der Satzung vom 9. Mai 2023, gültig ab 2024-01-01 · Satzung lesen.