Erster Hund 120 €, zweiter 240 €, jeder weitere 240 € im Jahr. Keine erhöhte Steuer für gefährliche Hunde oder Kampfhunde. Züchter mit eingetragenem Zwinger können eine Zwingersteuer von pauschal 360 € je Zwinger beantragen. Steuerpflichtig ab drei Monaten; Sätze gelten seit 01.01.2024.
Unter 98 verglichenen Großstädten liegt Freiburg im Breisgau beim ersten Hund auf Platz 46 (1 = teuerste). Alle Städte im Vergleich