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Hundesteuer

Hundesteuer in Ludwigshafen am Rhein

In Ludwigshafen am Rhein kostet die Hundesteuer 145 Euro im Jahr für den ersten Hund und 180 Euro für den zweiten; für einen gefährlichen Hund 840 Euro.

145 €erster Hund im Jahr
180 €zweiter Hund
840 €gefährlicher Hund

Das kostet es

Hundesteuer in Ludwigshafen am Rhein nach Zahl der Hunde

Erster Hund 145 €, zweiter 180 €, jeder weitere 220 € im Jahr, ein gefährlicher Hund 840 €. Gestaffelt seit 01.01.2024: erster Hund 145 €, zweiter 180 €, jeder weitere 220 €. Gefährliche Hunde: erster 840 €, jeder weitere 1.200 €. Als gefährlich gelten auffällig gewordene Hunde sowie American Staffordshire, Staffordshire Bullterrier, Pitbull und Kreuzungen; der Sondersatz entfällt bei Kastration/Sterilisation plus Teamtest, Begleithundeprüfung oder erweitertem Sachkundenachweis. Laut Amtsblatt 83/2025 gelten die Sätze unverändert auch 2026.

Unter 98 verglichenen Großstädten liegt Ludwigshafen am Rhein beim ersten Hund auf Platz 23 (1 = teuerste). Alle Städte im Vergleich

HundeHundesteuer im Jahrim Monat
1 Hund145 €12,08 €
2 Hunde325 €27,08 €
3 Hunde545 €45,42 €
1 gefährlicher Hund840 €70 €

Ermäßigung

Ermäßigungen und Befreiungen

Halber Satz auf Antrag für Wachhunde abgelegener Gebäude (über 200 m, höchstens zwei Hunde), Hunde auf eingetragenen Binnenschiffen und Zuchthunde eingetragener Züchter. Eine Sozialermäßigung sieht die Satzung nicht vor.

Geprüfte Sanitäts- und Rettungshunde, Hunde für gehörlose oder hilfsbedürftige Menschen (Merkzeichen B, BL, aG oder H), selbst gezogene Zwingerwelpen bis sechs Monate, Hunde aus dem Tierheim Ludwigshafen für zwei Jahre (bei Listenhunden nur mit Kastration und Teamtest o. ä.). Rein gewerbliche, dienstliche oder wissenschaftliche Hundehaltung ist nicht steuerpflichtig.

Anmelden

Hund anmelden und abmelden

Anmeldung: binnen eines Monats nach Anschaffung oder Zuzug.

Hund bei der Stadt Ludwigshafen am Rhein anmelden

Hund abmelden

Die Stadt gibt unbefristete Hundesteuermarken aus, die außerhalb von Haus und Grundstück sichtbar zu tragen und bei der Abmeldung zurückzugeben sind.

Rechtsgrundlage

Satzung und Änderungen

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Ludwigshafen am Rhein (Stadtratsbeschluss 11.12.2023, Amtsblatt Nr. 77/2023 vom 21.12.2023), gültig ab 2024-01-01 (Steuersätze) · Satzung lesen.