Der Satz richtet sich nach der Zahl der Hunde und gilt dann für jeden Hund: ein Hund 160 €, bei zwei Hunden je 220 €, ab drei Hunden je 250 €, ein gefährlicher Hund 850 €. Staffel gilt je Hund für alle Hunde: ein Hund 160 €, bei zwei Hunden je 220 € (zusammen 440 €), ab drei Hunden je 250 €. Gefährliche Hunde (§ 3 LHundG NRW, u. a. Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und Mischlinge) 850 € je Hund; mit amtstierärztlicher Verhaltensprüfung (Befreiung von Leine und Maulkorb) auf Antrag normaler Satz. Zahlung vierteljährlich (15.1., 15.4., 15.7., 15.10.), auf Antrag monatlich oder jährlich.
Unter 98 verglichenen Großstädten liegt Mülheim an der Ruhr beim ersten Hund auf Platz 9 (1 = teuerste). Alle Städte im Vergleich