Der Satz richtet sich nach der Zahl der Hunde und gilt dann für jeden Hund: ein Hund 96 €, bei zwei Hunden je 120 €, ab drei Hunden je 180 €, ein gefährlicher Hund 640 €. Seit 01.07.2026 für einen Hund 96 € (vorher 79 €). Staffel gilt je Hund für alle Hunde: bei zwei Hunden je 120 €, ab drei Hunden je 180 €. Gefährliche Hunde (§ 3 LHundG NRW): einer 640 €, bei zwei je 762 €, ab drei je 878 €. Hunde bestimmter Rassen (§ 10 LHundG NRW, z. B. Rottweiler, Bullmastiff): einer 316 €, bei zwei je 382 €, ab drei je 440 €. Mit bestandener Verhaltensprüfung auf Antrag 50 % weniger für zwei Jahre.
Unter 98 verglichenen Großstädten liegt Neuss beim ersten Hund auf Platz 79 (1 = teuerste). Alle Städte im Vergleich