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Hundesteuer

Hundesteuer in Neuss

In Neuss kostet die Hundesteuer 96 Euro im Jahr für einen Hund; bei zwei Hunden 120 Euro je Hund; für einen gefährlichen Hund 640 Euro.

96 €ein Hund im Jahr
120 €je Hund bei zwei Hunden
640 €gefährlicher Hund

Das kostet es

Hundesteuer in Neuss nach Zahl der Hunde

Der Satz richtet sich nach der Zahl der Hunde und gilt dann für jeden Hund: ein Hund 96 €, bei zwei Hunden je 120 €, ab drei Hunden je 180 €, ein gefährlicher Hund 640 €. Seit 01.07.2026 für einen Hund 96 € (vorher 79 €). Staffel gilt je Hund für alle Hunde: bei zwei Hunden je 120 €, ab drei Hunden je 180 €. Gefährliche Hunde (§ 3 LHundG NRW): einer 640 €, bei zwei je 762 €, ab drei je 878 €. Hunde bestimmter Rassen (§ 10 LHundG NRW, z. B. Rottweiler, Bullmastiff): einer 316 €, bei zwei je 382 €, ab drei je 440 €. Mit bestandener Verhaltensprüfung auf Antrag 50 % weniger für zwei Jahre.

Unter 98 verglichenen Großstädten liegt Neuss beim ersten Hund auf Platz 79 (1 = teuerste). Alle Städte im Vergleich

HundeHundesteuer im Jahrim Monat
1 Hund96 €8 €
2 Hunde240 €20 €
3 Hunde540 €45 €
1 gefährlicher Hund640 €53,33 €

Ermäßigung

Ermäßigungen und Befreiungen

Halber Satz auf Antrag für geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde. Listenhunde mit bestandener Verhaltensprüfung: 50 % für das laufende und folgende Jahr.

Auf Antrag für Hunde blinder, tauber oder hilfloser Menschen, Hunde auf Binnenschiffen und Herdenschutzhunde. Hunde aus einem Neusser Tierheim sind im ersten Jahr nach Aufnahme steuerfrei (nicht für gefährliche Hunde und Listenhunde).

Anmelden

Hund anmelden und abmelden

Anmeldung: Innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme; eigene Welpen zwei Wochen nachdem sie drei Monate alt sind; bei Zuzug in den ersten zwei Wochen des Folgemonats. Per PDF-Formular, E-Mail oder persönlich nach Termin..

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Rechtsgrundlage

Satzung und Änderungen

Hundesteuersatzung der Stadt Neuss vom 23. Dezember 1970 (Lesefassung mit 16. Änderungssatzung vom 18. Dezember 2023; Erhöhung zum 01.07.2026 per Ratsbeschluss vom 13.03.2026), gültig ab 2026-07-01 (Satz für einen Hund); übrige Sätze seit 2023/2024 · Satzung lesen.

Änderung: Rat hat am 13.03.2026 die Erhöhung für einen Hund von 79 € auf 96 € beschlossen, gültig ab 01.07.2026; Bescheide ab 10.07.2026. Sätze für zwei und mehr Hunde unverändert.