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Hundesteuer

Hundesteuer in Saarbrücken

In Saarbrücken kostet die Hundesteuer 120 Euro im Jahr für den ersten Hund und 168 Euro für den zweiten.

120 €erster Hund im Jahr
168 €zweiter Hund

Das kostet es

Hundesteuer in Saarbrücken nach Zahl der Hunde

Erster Hund 120 €, zweiter 168 €, jeder weitere 168 € im Jahr. Keine erhöhte Steuer für gefährliche Hunde oder Listenhunde; alle Hunde über drei Monate zahlen die normalen Sätze. Steuer wird je zur Hälfte am 1. März und 1. September fällig.

Unter 98 verglichenen Großstädten liegt Saarbrücken beim ersten Hund auf Platz 54 (1 = teuerste). Alle Städte im Vergleich

HundeHundesteuer im Jahrim Monat
1 Hund120 €10 €
2 Hunde288 €24 €
3 Hunde456 €38 €

Ermäßigung

Ermäßigungen und Befreiungen

Auf Antrag halber Satz für Wachhunde bei Gebäuden mehr als 300 m vom nächsten bewohnten Haus sowie für geprüfte Sanitäts-, Schutz- und Rettungshunde. Züchter mit VDH-eingetragenem Zwinger zahlen Zwingersteuer (halber Satz je Zuchthund, höchstens die Steuer für zwei Hunde).

Auf Antrag für Hunde blinder, tauber oder hilfloser Menschen (Merkzeichen B, BL, aG, H), Empfänger von Bürgergeld/Sozialhilfe (SGB II/XII) oder Gleichgestellte, Jagd- und Forstschutzhunde, Herdenschutzhunde, Hunde auf Binnenschiffen sowie Hunde aus einem gemeinnützigen Tierheim (ein Jahr, nur für den ersten Hund).

Anmelden

Hund anmelden und abmelden

Anmeldung: Innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme des Hundes; bei Zuzug in den ersten zwei Wochen des Folgemonats; eigene Welpen zwei Wochen nachdem sie drei Monate alt sind. Anmeldung schriftlich per PDF-Formular mit Ausweiskopie an das Stadtsteueramt..

Hund bei der Stadt Saarbrücken anmelden

Hund abmelden

Jeder angemeldete Hund bekommt eine Steuermarke, die außerhalb der Wohnung sichtbar getragen werden muss; Ersatz bei Verlust kostet 5 €.

Rechtsgrundlage

Satzung und Änderungen

Satzung über die Erhebung der Hundesteuern in der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 17.03.2010 (Hundesteuersatzung), gültig ab 2011-01-01 · Satzung lesen.