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Hundesteuer

Hundesteuer in Villingen-Schwenningen

In Villingen-Schwenningen kostet die Hundesteuer 132 Euro im Jahr für den ersten Hund und 264 Euro für den zweiten; für einen gefährlichen Hund 768 Euro.

132 €erster Hund im Jahr
264 €zweiter Hund
768 €gefährlicher Hund

Das kostet es

Hundesteuer in Villingen-Schwenningen nach Zahl der Hunde

Erster Hund 132 €, zweiter 264 €, jeder weitere 264 € im Jahr, ein gefährlicher Hund 768 €. 768 € je Kampfhund; vermutet bei American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier und Kreuzungen (Gegenbeweis bei der Ortspolizeibehörde möglich), im Einzelfall auch u. a. Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Mastiff, Tosa Inu. Kampfhunde zählen bei der Hundezahl nicht mit. Zwingersteuer 132 € für bis zu 5 Hunde.

Unter 98 verglichenen Großstädten liegt Villingen-Schwenningen beim ersten Hund auf Platz 38 (1 = teuerste). Alle Städte im Vergleich

HundeHundesteuer im Jahrim Monat
1 Hund132 €11 €
2 Hunde396 €33 €
3 Hunde660 €55 €
1 gefährlicher Hund768 €64 €

Ermäßigung

Ermäßigungen und Befreiungen

Halbe Steuer auf Antrag für Wachhunde alleinstehender bewohnter Gebäude oder Wirtschaftsgebäude, wenn nach Lage nötig. Zwingersteuer für eingetragene Züchter. Nicht für Kampfhunde oder gefährliche Hunde.

Auf Antrag: Hunde für blinde, taube oder hilfsbedürftige Menschen (Merkzeichen B, BL, aG oder H), geprüfte Rettungshunde, Jagdhunde anerkannter Rassen mit Brauchbarkeitsprüfung, gültigem Jagdschein und Jagdgelegenheit auf der Gemarkung VS.

Anmelden

Hund anmelden und abmelden

Anmeldung: Innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Haltung bzw. nachdem der Hund drei Monate alt ist, schriftlich mit Rasse.

Hund bei der Stadt Villingen-Schwenningen anmelden

Hund abmelden

Jeder angemeldete Hund erhält eine Steuermarke mit aufgedruckter Gültigkeit (drei Jahre), die außerhalb der Wohnung sichtbar zu tragen und bei Abmeldung binnen zwei Wochen zurückzugeben ist.

Rechtsgrundlage

Satzung und Änderungen

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Großen Kreisstadt Villingen-Schwenningen vom 13.11.1996, zuletzt geändert am 17.11.2021, gültig ab 2022-01-01 · Satzung lesen.