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Regeln

Was für Hunde in Brandenburg gilt

Jede Regel mit Rechtsgrundlage und Link. Gemeinden können strenger sein, etwa mit einer Leinenpflicht in Parks oder an Stränden.

Brandenburg

Hunderegeln in Brandenburg

Leinenpflicht

Keine allgemeine Leinenpflicht, aber Leine an bestimmten Orten: bei Versammlungen, Volksfesten und Menschenansammlungen, auf Sport- und Campingplätzen, in umfriedeten Park- und Grünanlagen, in Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Verwaltungsgebäuden, öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern. In Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln muss jeder Hund zusätzlich einen Maulkorb tragen; Gemeinden dürfen weitergehende Leinenpflichten erlassen.

§ 3 Abs. 1 bis 4 HundehV · Quelle: bravors.brandenburg.de/verordnungen/hundehv

Brut- und Setzzeit

Im Wald gilt in Brandenburg ganzjährig Leinenpflicht: Hunde dürfen dort nur angeleint mitgeführt werden (Ausnahme: Jagd- und Polizeihunde). Eine landesweite Leinenpflicht speziell zur Brut- und Setzzeit in Feld und Flur gibt es nicht; Gemeinden können aber zum Schutz des Wildes für bestimmte Gebiete außerhalb des Waldes eine Leinenpflicht anordnen.

§ 15 Abs. 8 LWaldG Brandenburg; § 22 Abs. 1 BbgJagdG · Quelle: bravors.brandenburg.de/gesetze/lwaldg

Listenhunde und gefährliche Hunde

Nein, seit dem 1. Juli 2024 gibt es in Brandenburg keine Rasseliste mehr. Ein Hund gilt nur noch aufgrund seines Verhaltens als gefährlich (etwa nach einem Beißvorfall), und das stellt die örtliche Ordnungsbehörde im Einzelfall fest.

§ 5 Abs. 1 und 2, § 17 Abs. 1 HundehV · Quelle: bravors.brandenburg.de/verordnungen/hundehv

Hundehaftpflicht

Keine Pflicht für alle Hunde: Eine Haftpflichtversicherung ist nur für erlaubnispflichtige gefährliche Hunde vorgeschrieben, mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden.

§ 17 Abs. 5 OBG; § 25a Abs. 1 OBG; § 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 HundehV · Quelle: bravors.brandenburg.de/gesetze/obg

Sachkundenachweis und Hundeführerschein

Nur für Halter gefährlicher Hunde: Sie brauchen für die Haltungserlaubnis den Sachkundenachweis, in der Regel über eine theoretische und praktische Prüfung mit dem eigenen Hund. Für normale Hunde gibt es keinen landesweiten Hundeführerschein.

§ 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, § 7 HundehV; § 25a Abs. 1 OBG · Quelle: bravors.brandenburg.de/verordnungen/hundehv

Chip und Hunderegister

Ja, für alle Hunde: Jeder Hund, der älter als acht Wochen ist, muss mit einem ISO-Mikrochip gekennzeichnet und bei der örtlichen Ordnungsbehörde angemeldet werden (u. a. Rasse, Wurfdatum, Farbe, Chipnummer). Ein zentrales Landes-Hunderegister sieht die Verordnung nicht vor.

§ 2 Abs. 1 und 2 HundehV; § 19 Abs. 1 Satz 3 HundehV · Quelle: bravors.brandenburg.de/verordnungen/hundehv

Katzen: Kastrations- und Kennzeichnungspflicht

Brandenburg hat die Ermächtigung nach § 13b Tierschutzgesetz auf die Landkreise und kreisfreien Städte übertragen. Diese können für ihr Gebiet eigene Katzenschutzverordnungen erlassen.

§ 4b Tierschutzzuständigkeitsverordnung (TierSchZV) · Quelle: bravors.brandenburg.de/verordnungen/tierschzv_20…

Das Gesetz

In Brandenburg gilt die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalteverordnung – HundehV) vom 24. Juni 2024, in Kraft seit 1. Juli 2024. Rechtsgrundlage ist § 25a des Ordnungsbehördengesetzes (OBG).

HundehV vom 24. Juni 2024 (GVBl. II Nr. 42); § 25a OBG · Quelle: bravors.brandenburg.de/verordnungen/hundehv

Notdienst

Tierarzt-Notdienst in Brandenburg