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Regeln

Was für Hunde in Bremen gilt

Jede Regel mit Rechtsgrundlage und Link. Gemeinden können strenger sein, etwa mit einer Leinenpflicht in Parks oder an Stränden.

Bremen

Hunderegeln in Bremen

Leinenpflicht

Keine generelle Leinenpflicht, aber landesweit Leine u. a. in Fußgängerzonen, bei Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in umfriedeten Park- und Grünanlagen (außer Hundeauslaufgebieten), im Treppenhaus und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern, in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln, auf Sport-, Camping- und Friedhöfen sowie auf Märkten und Messen. Weitere Leinenzonen legen die Ortsgesetze der Städte Bremen und Bremerhaven fest; Kinderspielplätze sind für Hunde tabu.

§ 2 Abs. 2 und 3 BremHundeG; § 6 Abs. 3 Ortsgesetz über die öffentliche Ordnung (Stadt Bremen); § 5 Ortsgesetz über die öffentliche Ordnung in der Stadt Bremerhaven · Quelle: transparenz.bremen.de/metainformationen/bremisc…

Brut- und Setzzeit

Vom 15. März bis 15. Juli (Brut- und Setzzeit) dürfen Hunde in der freien Landschaft nicht unangeleint geführt werden, etwa auf Äckern, Wiesen, Weiden, Heiden, Moor- und Ödflächen, in größeren Baumbeständen und auf Deichen außerhalb des bebauten Stadtgebiets. Ausgenommen sind ausgewiesene Hundeauslaufgebiete, Jagd- und Diensthunde.

§ 7 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2-4 Feldordnungsgesetz vom 13.04.1965 (Bremen) · Quelle: transparenz.bremen.de/metainformationen/feldord…

Listenhunde und gefährliche Hunde

Pit-Bull-Terrier, Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier sowie deren Kreuzungen gelten per Gesetz als gefährlich; Zucht, Handel und Erwerb sind verboten, die Haltung ist nur mit Ausnahmeerlaubnis nach bestandenem Wesenstest erlaubt. Andere Hunde werden nur nach Vorfall (z. B. Biss) im Einzelfall als gefährlich festgestellt.

§ 7 Abs. 1, 3 und 4, § 8 Abs. 3, § 10 Abs. 4 BremHundeG · Quelle: transparenz.bremen.de/metainformationen/bremisc…

Hundehaftpflicht

Für jeden Hund ist ab Beginn der Haltung eine Haftpflichtversicherung Pflicht, mindestens 500.000 Euro für Personen- und 250.000 Euro für Sachschäden. Auch Hunde von auswärts dürfen in Bremen nur mit einer solchen Versicherung geführt werden.

§ 6 Abs. 1 und 2 BremHundeG · Quelle: transparenz.bremen.de/metainformationen/bremisc…

Sachkundenachweis und Hundeführerschein

Seit 1. Juli 2026 braucht jede Hundehalterin und jeder Hundehalter einen Sachkundenachweis: Theorieprüfung vor der Anschaffung, praktische Prüfung im ersten Haltungsjahr (Erfahrene mit mindestens zwei Jahren Haltung in den letzten fünf Jahren nur Praxis). Wer den Hund schon vor dem 1. Juli 2026 hatte, muss die Prüfung nur bei gefährlichen oder Listenhunden ablegen, und zwar bis 30. Juni 2028.

§ 3 Abs. 1 BremHundeG i. V. m. § 20 Abs. 1 und § 21 Abs. 1 BremHundeG · Quelle: transparenz.bremen.de/metainformationen/bremisc…

Chip und Hunderegister

Jeder Hund muss spätestens mit drei Monaten (jedenfalls vor der ersten Weitergabe) per Mikrochip gekennzeichnet und unverzüglich in einem anerkannten Haustierregister registriert werden. Ein staatliches Zentralregister gibt es nicht, anerkannt werden private Register durch den Senator für Inneres und Sport.

§ 4 und § 5 BremHundeG; Übergang § 20 Abs. 2 und 3 BremHundeG · Quelle: transparenz.bremen.de/metainformationen/bremisc…

Katzen: Kastrations- und Kennzeichnungspflicht

Keine Katzenschutzverordnung nach § 13b Tierschutzgesetz; stattdessen schreiben die Ortsgesetze vor, dass Freigängerkatzen kastriert sein müssen (Stadt Bremen ab fünf Monaten). In der Stadt Bremen gilt seit 17. Juli 2026 zusätzlich Chip- und Registrierungspflicht für Freigänger, in Bremerhaven Kastration plus Kennzeichnung (Chip oder Tätowierung).

§ 6 Abs. 6, 6a, 6b Ortsgesetz über die öffentliche Ordnung (Stadt Bremen); § 1 Abs. 3 Ortsgesetz über die öffentliche Ordnung in der Stadt Bremerhaven · Quelle: transparenz.bremen.de/metainformationen/ortsges…

Das Gesetz

Seit 10. Juli 2025 gilt das Bremische Gesetz über das Halten von Hunden (BremHundeG) vom 24. Juni 2025; es hat das Hundegesetz von 2001 abgelöst. Die neue Sachkundepflicht (§ 3) ist am 1. Juli 2026 in Kraft getreten.

BremHundeG vom 24.06.2025 (Brem.GBl. 2025 S. 598), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.03.2026 (Brem.GBl. S. 312); § 21 (Inkrafttreten) · Quelle: transparenz.bremen.de/metainformationen/bremisc…

Notdienst

Tierarzt-Notdienst in Bremen