Hamburg
Hunderegeln in Hamburg
Leinenpflicht
Hamburg hat eine generelle Leinenpflicht außerhalb des eigenen eingefriedeten Grundstücks (in Mehrfamilienhäusern außerhalb der eigenen Wohnung); befreit werden kann, wer mit seinem Hund die Gehorsamsprüfung bestanden hat, Hunde unter zwölf Monaten sind mit Altersnachweis befreit. Unabhängig davon gilt eine höchstens 2 m lange Leine u. a. in Einkaufszentren, Fußgängerzonen, bei großen Menschenansammlungen und in unmittelbarer Nähe von Schulen, Spielplätzen und Kitas sowie für läufige Hündinnen.
§ 8 Abs. 1-3, § 9 Abs. 1, 3 und 9 HundeG · Quelle: landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-NNLHH00…
Brut- und Setzzeit
Im Wald müssen Hunde in Hamburg ganzjährig kurz angeleint geführt werden und dürfen nicht auf Walderholungsplätze mitgenommen werden; das gilt auch mit Leinenbefreiung. Eine eigene landesweite Regel speziell für die Brut- und Setzzeit wurde nicht gefunden.
§ 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Landeswaldgesetz vom 13.03.1978 (Hamburg); § 8 Abs. 5 Nr. 2, § 9 Abs. 3 Satz 4 HundeG · Quelle: landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-NNLHH00…
Listenhunde und gefährliche Hunde
Bei American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier (und Kreuzungen) wird die Gefährlichkeit stets vermutet. Bei Bullmastiff, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Kangal, Kaukasischem Owtscharka, Mastiff, Mastin Español, Mastino Napoletano, Rottweiler und Tosa Inu (und Kreuzungen) kann die Vermutung per Wesenstest widerlegt werden.
§ 2 Abs. 1 und 3, § 18 HundeG · Quelle: landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-NNLHH00…
Hundehaftpflicht
Für jeden Hund ist eine Haftpflichtversicherung Pflicht: mindestens 1 Million Euro für Personen- und sonstige Schäden, Selbstbeteiligung höchstens 500 Euro.
§ 12 Abs. 1 HundeG · Quelle: landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-NNLHH00…
Sachkundenachweis und Hundeführerschein
Einen allgemeinen Sachkundenachweis für alle Halter gibt es nicht. Wer einen gefährlichen Hund halten will, muss mit ihm eine anerkannte Hundeschule besuchen; die Gehorsamsprüfung ist freiwillig und Voraussetzung für die Befreiung von der Leinenpflicht.
§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. e HundeG; § 4, § 9 Abs. 1 HundeG · Quelle: landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-NNLHH00…
Chip und Hunderegister
Jeder Hund muss ab dem vollendeten dritten Lebensmonat per Mikrochip gekennzeichnet und binnen zwei Wochen bei der Behörde angemeldet werden, mit Chipnummer und Versicherungsnachweis. Alle Hunde werden in einem staatlichen zentralen Hunderegister erfasst.
§ 6, § 11 Abs. 1, § 13 Abs. 1, § 24 HundeG · Quelle: landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-NNLHH00…
Katzen: Kastrations- und Kennzeichnungspflicht
Hamburg regelt das selbst landesweit: Seit 1. Januar 2026 gilt im ganzen Stadtgebiet die Hamburgische Katzenschutzverordnung. Fortpflanzungsfähige Katzen (ab fünf Monaten, nicht kastriert) dürfen keinen unkontrollierten Freigang haben, kastrierte Freigänger müssen gechippt und registriert sein.
§§ 1-3, § 7 Verordnung über den Schutz freilebender Katzen im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgische Katzenschutzverordnung – KatzenschutzVO) vom 07.01.2025, HmbGVBl. 2025 S. 141, erlassen vom Senat auf Grund von § 13b Satz 1 TierSchG · Quelle: luewu.de/wp-content/uploads/2025/0…
Das Gesetz
In Hamburg gilt das Hamburgische Gesetz über das Halten und Führen von Hunden (Hundegesetz, HundeG) vom 26. Januar 2006. Ergänzend gilt die Durchführungsverordnung zum Hundegesetz (HundeGDVO) vom 21. März 2006.
HundeG vom 26.01.2006 (HmbGVBl. 2006 S. 37), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 24.06.2026 (HmbGVBl. S. 173, 176) · Quelle: landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-NNLHH00…
Notdienst