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Regeln

Was für Hunde in Hessen gilt

Jede Regel mit Rechtsgrundlage und Link. Gemeinden können strenger sein, etwa mit einer Leinenpflicht in Parks oder an Stränden.

Hessen

Hunderegeln in Hessen

Leinenpflicht

Keine generelle Leinenpflicht. Alle Hunde sind an der Leine zu führen bei Versammlungen, Volksfesten, Märkten, Messen und anderen Menschenansammlungen, in Gaststätten und öffentlichen Verkehrsmitteln sowie auf von den Gemeinden bestimmten Flächen wie Parks, Grünanlagen und Fußgängerzonen; gefährliche Hunde ohne positive Wesensprüfung müssen außerhalb des eigenen Grundstücks immer an die Leine (max. 2 m).

§ 9 Abs. 1 und 2 HundeVO; § 1 Abs. 1 Satz 2 HundeVO · Quelle: rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-NNLHE00…

Brut- und Setzzeit

Eine landesweite Leinenpflicht in Wald und Feld während der Brut- und Setzzeit gibt es in Hessen nicht; das Hessische Waldgesetz enthält keine Hunderegel. Nach dem Jagdgesetz ist es aber ganzjährig verboten, Hunde in einem Jagdbezirk unbeaufsichtigt laufen zu lassen.

§ 23 Abs. 8 HJagdG; § 15 HWaldG (keine Hunderegel) · Quelle: rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-NNLHE00…

Listenhunde und gefährliche Hunde

Ja. Für Pitbull-Terrier bzw. American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier bzw. Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischen Owtscharka und Rottweiler sowie deren Kreuzungen wird die Gefährlichkeit vermutet; die Haltung braucht eine Erlaubnis.

§ 2 Abs. 1 Satz 2 HundeVO; § 1 Abs. 3 HundeVO (Erlaubnispflicht) · Quelle: rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-NNLHE00…

Hundehaftpflicht

Keine allgemeine Pflicht für alle Hunde. Wer einen erlaubnispflichtigen (gefährlichen) Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung über mindestens 500.000 Euro abschließen.

§ 71a Abs. 2 HSOG; § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 HundeVO · Quelle: rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-NNLHE00…

Sachkundenachweis und Hundeführerschein

Ein Sachkundenachweis ist nur für Halter gefährlicher Hunde vorgeschrieben; er ist bei der erstmaligen Erlaubnis durch Bescheinigung einer vom RP Darmstadt benannten sachverständigen Person oder Stelle nachzuweisen. Für andere Hunde gibt es keinen Hundeführerschein.

§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, § 6 HundeVO · Quelle: rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-NNLHE00…

Chip und Hunderegister

Eine Chip- oder Registrierpflicht für alle Hunde gibt es in Hessen nicht, ebenso kein zentrales Hunderegister. Nur gefährliche Hunde müssen vom Tierarzt mit einem elektronisch lesbaren Chip gekennzeichnet werden; die Kennzeichnung ist der Ordnungsbehörde nachzuweisen.

§ 12 HundeVO; § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 HundeVO · Quelle: rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-NNLHE00…

Katzen: Kastrations- und Kennzeichnungspflicht

Hessen hat die Ermächtigung nach § 13b Tierschutzgesetz übertragen: Katzenschutzverordnungen erlassen in kreisfreien Städten die Oberbürgermeister, in den übrigen Gemeinden der Gemeindevorstand bzw. Magistrat. Eine landesweite Katzenschutzverordnung gibt es nicht.

§ 21 Abs. 3 Delegationsverordnung (DelegV HE) vom 12.12.2007 · Quelle: rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-NNLHE00…

Das Gesetz

In Hessen gilt die Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22. Januar 2003, zuletzt geändert durch Verordnung vom 30. November 2022. Sie ist bis zum 31. Dezember 2032 befristet; Rechtsgrundlage ist § 71a HSOG.

HundeVO vom 22.01.2003 (GVBl. I 2003, 54); § 20 HundeVO (Außerkrafttreten 31.12.2032) · Quelle: rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-NNLHE00…

Notdienst

Tierarzt-Notdienst in Hessen