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Regeln

Was für Hunde in Mecklenburg-Vorpommern gilt

Jede Regel mit Rechtsgrundlage und Link. Gemeinden können strenger sein, etwa mit einer Leinenpflicht in Parks oder an Stränden.

Mecklenburg-Vorpommern

Hunderegeln in Mecklenburg-Vorpommern

Leinenpflicht

Keine generelle Leinenpflicht, aber Hunde dürfen außerhalb des eigenen Grundstücks nicht unbeaufsichtigt frei laufen. Leinenpflicht gilt bei Versammlungen, Umzügen, Volksfesten und sonstigen öffentlichen Veranstaltungen, in Verkaufsstätten und Zoos sowie an engen Orten, an denen man anderen nicht ausweichen kann; weitergehende Leinenpflichten dürfen die Kommunen festlegen.

§ 2 Abs. 1 bis 3 HundehVO M-V; § 4 Abs. 3 HundehVO M-V (gefährliche Hunde) · Quelle: landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-NNLMV00…

Brut- und Setzzeit

Im Wald gilt in Mecklenburg-Vorpommern ganzjährig Leinenpflicht: Hunde dürfen nur angeleint mitgenommen werden (ausgenommen Dienst- und Jagdgebrauchshunde im Einsatz). Zusätzlich verbietet das Jagdgesetz, Hunde ohne Genehmigung außerhalb menschlicher Einwirkung in einem Jagdbezirk laufen zu lassen; eine eigene Regel nur für die Brut- und Setzzeit wurde nicht gefunden.

§ 29 Abs. 2 LWaldG M-V; § 23 Abs. 2 LJagdG M-V · Quelle: landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-NNLMV00…

Listenhunde und gefährliche Hunde

Nein, die seit 2022 geltende Verordnung enthält keine Rasseliste mehr: Ob ein Hund gefährlich ist, stellt die örtliche Ordnungsbehörde im Einzelfall fest (z. B. nach einem Biss). Hunde, deren Gefährlichkeit nach der alten Rasseregel von 2000 vermutet wurde, gelten aber weiter als gefährlich, sofern keine Negativbescheinigung ausgestellt wurde.

§ 3 Abs. 1 und 2 HundehVO M-V; § 12 HundehVO M-V (Übergangsvorschrift) · Quelle: landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-NNLMV00…

Hundehaftpflicht

Eine Pflicht zur Hundehaftpflichtversicherung schreibt die Hundehalterverordnung weder für alle Hunde noch für gefährliche Hunde vor.

Quelle: landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-NNLMV00… · noch nicht im Wortlaut geprüft

Sachkundenachweis und Hundeführerschein

Einen Sachkundenachweis brauchen nur Halter gefährlicher Hunde als Voraussetzung für die Erlaubnis; die Prüfung wird vor einem Prüfungsausschuss der Kreisordnungsbehörde oder durch eine gleichwertige Ausbildung erbracht. Für andere Hunde gibt es keinen Hundeführerschein.

§ 5 Abs. 2 Nr. 1, § 6 HundehVO M-V · Quelle: landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-NNLMV00…

Chip und Hunderegister

Eine Chip- oder Registrierpflicht für alle Hunde gibt es nicht, ebenso kein zentrales Hunderegister. Gefährliche Hunde müssen dauerhaft unveränderlich gekennzeichnet werden, z. B. mit einem Mikrochip nach ISO-Standard; Kennzeichen sowie Name und Anschrift des Halters werden bei der örtlichen Ordnungsbehörde erfasst.

§ 3 Abs. 5 HundehVO M-V · Quelle: landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-NNLMV00…

Katzen: Kastrations- und Kennzeichnungspflicht

Mecklenburg-Vorpommern hat die Ermächtigung nach § 13b Tierschutzgesetz auf die Landrätinnen und Landräte der Landkreise sowie die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte übertragen. Diese können Katzenschutzverordnungen erlassen; eine landesweite Verordnung gibt es nicht.

§ 4 Tierschutzzuständigkeitslandesverordnung (TierSchZustLVO M-V) vom 30.09.2025 · Quelle: landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-NNLMV00…

Das Gesetz

In Mecklenburg-Vorpommern gilt die Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (Hundehalterverordnung – HundehVO M-V) vom 11. Juli 2022. Sie ersetzt die alte Hundehalterverordnung von 2000 und ist bis zum 31. Juli 2032 befristet.

HundehVO M-V vom 11.07.2022 (GVOBl. M-V 2022, 441), gültig ab 23.07.2022; § 13 HundehVO M-V · Quelle: landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-NNLMV00…

Notdienst

Tierarzt-Notdienst in Mecklenburg-Vorpommern