Niedersachsen
Hunderegeln in Niedersachsen
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht im Hundegesetz; Gemeinden können per Verordnung Leinenpflichten festlegen. Landesweit anzuleinen sind nur als gefährlich festgestellte Hunde außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke sowie alle Hunde in der freien Landschaft vom 1. April bis 15. Juli (siehe Brut- und Setzzeit).
§ 17 Abs. 5 NHundG i. V. m. § 55 NPOG; § 9 Satz 4, § 14 Abs. 3 NHundG · Quelle: voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/3ac69f28-…
Brut- und Setzzeit
Ja: In der freien Landschaft (einschließlich Wald) müssen Hunde vom 1. April bis 15. Juli (allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit) an der Leine geführt werden. Ausgenommen sind u. a. Jagd-, Rettungs-, Hüte-, Polizei- und Blindenführhunde im Einsatz.
§ 33 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b NWaldLG · Quelle: voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/4adcabb9-…
Listenhunde und gefährliche Hunde
Nein, Niedersachsen hat keine Rasseliste. Ein Hund wird nur im Einzelfall von der Fachbehörde (Landkreis/kreisfreie Stadt) als gefährlich festgestellt, etwa wenn er Menschen oder Tiere gebissen hat; dann braucht die Haltung eine Erlaubnis.
§ 7 Abs. 1, § 8 Abs. 1, § 17 Abs. 2 NHundG · Quelle: voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/256a5b99-…
Hundehaftpflicht
Ja, für alle Hunde ab einem Alter von sechs Monaten ist eine Hundehaftpflicht Pflicht. Mindestdeckung: 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden.
§ 5 Satz 1 NHundG · Quelle: voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/6dcb11e1-…
Sachkundenachweis und Hundeführerschein
Ja, jede Halterin und jeder Halter braucht Sachkunde (Hundeführerschein): die theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, die praktische im ersten Jahr. Wer z. B. in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten hat, gilt bereits als sachkundig.
§ 3 Abs. 1 und Abs. 6 NHundG · Quelle: voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/6690cb97-…
Chip und Hunderegister
Ja, für alle Hunde: Jeder Hund über sechs Monate muss einen Mikrochip (Transponder) tragen und beim zentralen Hunderegister Niedersachsen angemeldet werden, spätestens vor Vollendung des siebten Lebensmonats bzw. innerhalb eines Monats nach Übernahme eines älteren Hundes.
§ 4 Satz 1, § 6 Abs. 1 und 2, § 16 NHundG · Quelle: voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/e381822e-…
Katzen: Kastrations- und Kennzeichnungspflicht
Ja, übertragen: Das Land hat die Ermächtigung nach § 13b Tierschutzgesetz auf die Gemeinden übertragen. Katzenschutzverordnungen erlässt also jede Gemeinde selbst.
§ 8 Satz 1 Nr. 6 Verordnung zur Übertragung von Verordnungsermächtigungen (Subdelegationsverordnung – SubVO) · Quelle: voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/6dbe1c63-…
Das Gesetz
In Niedersachsen gilt das Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) vom 26. Mai 2011. Es gilt für alle Hunde und setzt auf Sachkunde, Chip, Haftpflicht und ein zentrales Register statt auf eine Rasseliste.
NHundG vom 26. Mai 2011 (Nds. GVBl. S. 130, 184), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 22. September 2022 (Nds. GVBl. S. 593) · Quelle: voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/84b88b0d-…
Notdienst