Tiereheute

Regeln

Was für Hunde in Nordrhein-Westfalen gilt

Jede Regel mit Rechtsgrundlage und Link. Gemeinden können strenger sein, etwa mit einer Leinenpflicht in Parks oder an Stränden.

Nordrhein-Westfalen

Hunderegeln in Nordrhein-Westfalen

Leinenpflicht

Ja, für alle Hunde an bestimmten Orten: in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und vergleichbar belebten innerörtlichen Bereichen, in umfriedeten öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen samt Kinderspielplätzen (außer ausgewiesenen Hundeauslaufbereichen), bei Versammlungen, Volksfesten und anderen Menschenansammlungen sowie in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten. Große Hunde müssen innerorts auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen immer an die Leine, gefährliche Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums.

§ 2 Abs. 2, § 11 Abs. 6, § 5 Abs. 2 Satz 1 LHundG NRW · Quelle: recht.nrw.de/lrgv/gesetz/27092016-hund…

Brut- und Setzzeit

Keine landesweite Leinenpflicht speziell in der Brut- und Setzzeit. Stattdessen gilt ganzjährig: Im Wald dürfen Hunde außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden (ausgenommen Jagdhunde bei der Jagd und Polizeihunde).

§ 2 Abs. 3 LFoG NRW · Quelle: recht.nrw.de/lrgv/gesetz/01042025-land…

Listenhunde und gefährliche Hunde

Ja, zwei Listen. Als gefährlich gelten Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier samt Kreuzungen; für Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu samt Kreuzungen gelten weitgehend dieselben Pflichten (Erlaubnis, Leine, Maulkorb).

§ 3 Abs. 2, § 10 Abs. 1 LHundG NRW · Quelle: recht.nrw.de/lrgv/gesetz/27092016-hund…

Hundehaftpflicht

Keine Pflicht für alle Hunde. Pflicht ist sie für gefährliche Hunde und Hunde der Rassen nach § 10 (mindestens 500.000 Euro Personen- und 250.000 Euro sonstige Schäden) sowie für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg.

§ 5 Abs. 5, § 10 Abs. 1, § 11 Abs. 2 LHundG NRW · Quelle: recht.nrw.de/lrgv/gesetz/27092016-hund…

Sachkundenachweis und Hundeführerschein

Kein Sachkundenachweis für alle Halter. Pflicht ist er für Halter gefährlicher Hunde und der Rassen nach § 10 sowie für Halter großer Hunde (ab 40 cm oder 20 kg).

§ 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, § 6 Abs. 1, § 10 Abs. 1, § 11 Abs. 2 und 3 LHundG NRW · Quelle: recht.nrw.de/lrgv/gesetz/27092016-hund…

Chip und Hunderegister

Keine Chip- oder Registrierungspflicht für alle Hunde. Einen Mikrochip brauchen gefährliche Hunde, Hunde der Rassen nach § 10 und große Hunde; die Chipnummern gefährlicher Hunde meldet die Ordnungsbehörde an eine zentrale Erfassungsstelle beim Landesamt.

§ 4 Abs. 1 Nr. 6 und Abs. 7, § 10 Abs. 1, § 11 Abs. 2 LHundG NRW; § 5 DVO LHundG NRW · Quelle: recht.nrw.de/lrgv/gesetz/27092016-hund…

Katzen: Kastrations- und Kennzeichnungspflicht

Ja, übertragen: NRW hat die Ermächtigung nach § 13b Tierschutzgesetz auf die Kreisordnungsbehörden übertragen. Katzenschutzverordnungen erlassen daher die Kreise und kreisfreien Städte.

§ 5 Zuständigkeitsverordnung Tierschutz Nordrhein-Westfalen (ZustVO Tierschutz NRW) · Quelle: recht.nrw.de/lrgv/rechtsverordnung/091…

Das Gesetz

In Nordrhein-Westfalen gilt das Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz – LHundG NRW), in Kraft seit 1. Januar 2003. Es unterscheidet gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde (ab 40 cm oder 20 kg).

LHundG NRW, aktuelle Fassung gültig ab 27.09.2016 (Änderung durch Gesetz vom 20. September 2016, GV. NRW. S. 790) · Quelle: recht.nrw.de/lrgv/gesetz/27092016-hund…

Notdienst

Tierarzt-Notdienst in Nordrhein-Westfalen