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Regeln

Was für Hunde in Thüringen gilt

Jede Regel mit Rechtsgrundlage und Link. Gemeinden können strenger sein, etwa mit einer Leinenpflicht in Parks oder an Stränden.

Thüringen

Hunderegeln in Thüringen

Leinenpflicht

Das Landesgesetz kennt keine allgemeine Leinenpflicht für normale Hunde, das regeln die Gemeinden und Landkreise per ordnungsbehördlicher Verordnung. Landesweit gilt die Leine nur für als gefährlich eingestufte Hunde (außerhalb von Wohnung und eingefriedetem Grundstück, höchstens 2 m, dazu Maulkorb) und im Wald.

§ 12 Abs. 4 und 5 ThürTierGefG; § 27 Abs. 1 OBG (Thüringer Ordnungsbehördengesetz); § 6 Abs. 2 Satz 2 ThürWaldG · Quelle: landesrecht.thueringen.de/perma

Brut- und Setzzeit

Eine eigene Regel nur für die Brut- und Setzzeit gibt es nicht, aber im Wald gilt ganzjährig Leinenpflicht für alle Hunde, die nicht zur Jagd eingesetzt werden. In Jagdbezirken dürfen Hunde außerdem nicht unbeaufsichtigt frei laufen.

§ 6 Abs. 2 Satz 2 ThürWaldG; § 56 Abs. 1 Nr. 16 ThJG · Quelle: landesrecht.thueringen.de/perma

Listenhunde und gefährliche Hunde

Thüringen hat keine Rasseliste mehr. Ein Hund gilt nur dann als gefährlich, wenn die Behörde das nach einem Wesenstest im Einzelfall wegen seines Verhaltens feststellt, etwa nach einem Biss.

§ 3 Abs. 2 ThürTierGefG · Quelle: landesrecht.thueringen.de/perma

Hundehaftpflicht

Für jeden Hund ist eine Haftpflichtversicherung Pflicht, mit mindestens 500.000 Euro für Personen- und 250.000 Euro für sonstige Schäden. Den Abschluss muss man der Behörde nachweisen, ein Verstoß kann ein Bußgeld kosten.

§ 2 Abs. 5 ThürTierGefG; § 14 Abs. 1 Nr. 4 ThürTierGefG · Quelle: landesrecht.thueringen.de/perma

Sachkundenachweis und Hundeführerschein

Einen Sachkundenachweis brauchen nur Halter eines als gefährlich eingestuften Hundes oder Tieres, bei Hunden bezogen auf genau diesen Hund. Die Behörde kann die Prüfung außerdem anordnen, wenn die Art der Haltung einen Hund gefährlich machen könnte; freiwillig abgelegt kann sie die Hundesteuer senken.

§ 4 Abs. 1 Nr. 1 und § 5 Abs. 1, 3, 4 und 5 ThürTierGefG · Quelle: landesrecht.thueringen.de/perma

Chip und Hunderegister

Jeder Hund muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Haltung (bei Welpen frühestens ab dem dritten Lebensmonat) vom Tierarzt gechippt und bei der Gemeinde angemeldet werden. Chipnummer und Rasse werden im landesweiten, behördlichen Thüringer Hunderegister gespeichert.

§ 2 Abs. 4 ThürTierGefG; §§ 1, 3 und 4 ThürChipVO vom 01.04.2020 (GVBl. 2020, 133); § 14 Abs. 1 Nr. 3 ThürTierGefG (Bußgeld) · Quelle: landesrecht.thueringen.de/perma

Katzen: Kastrations- und Kennzeichnungspflicht

Thüringen hat die Befugnis für Katzenschutzverordnungen auf die Landkreise und kreisfreien Städte übertragen. Eine landesweite Kastrationspflicht gibt es nicht, sie gilt nur dort, wo ein Kreis oder eine Stadt eine eigene Verordnung erlassen hat.

§ 1 ThürTierSchErmVO vom 15.06.2016 (GVBl. 2016, 251) · Quelle: landesrecht.thueringen.de/perma

Das Gesetz

In Thüringen gilt das Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (ThürTierGefG) vom 22. Juni 2011. Ergänzend regelt die Thüringer Chippflichtverordnung (ThürChipVO) von 2020 Chip und Anmeldung.

ThürTierGefG vom 22.06.2011 (GVBl. 2011, 93), Gliederungs-Nr. 7824-5 · Quelle: landesrecht.thueringen.de/perma

Notdienst

Tierarzt-Notdienst in Thüringen