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Hundesteuer

Hundesteuer in Augsburg

In Augsburg kostet die Hundesteuer 84 Euro im Jahr für den ersten Hund und 120 Euro für den zweiten; für einen gefährlichen Hund 840 Euro.

84 €erster Hund im Jahr
120 €zweiter Hund
840 €gefährlicher Hund

Das kostet es

Hundesteuer in Augsburg nach Zahl der Hunde

Erster Hund 84 €, zweiter 120 €, jeder weitere 120 € im Jahr, ein gefährlicher Hund 840 €. Erster Hund 84 €, jeder weitere Hund im Haushalt 120 €, jeder Kampfhund 840 €. Kampfhunde Kategorie I (u. a. Pitbull, Bandog, American Staffordshire, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu) gelten immer als Kampfhund; Kategorie II (u. a. Bullterrier, Rottweiler, Cane Corso, Mastiff, American Bulldog) nur, solange kein amtliches Negativzeugnis vorliegt. Steuerpflichtig sind Hunde ab vier Monaten.

Unter 98 verglichenen Großstädten liegt Augsburg beim ersten Hund auf Platz 86 (1 = teuerste). Alle Städte im Vergleich

HundeHundesteuer im Jahrim Monat
1 Hund84 €7 €
2 Hunde204 €17 €
3 Hunde324 €27 €
1 gefährlicher Hund840 €70 €

Ermäßigung

Ermäßigungen und Befreiungen

Halber Satz auf Antrag: wenn alle Hundehalter im Haushalt SGB II oder SGB XII beziehen (oder wirtschaftlich gleichgestellt sind), für Hunde in Einöden und Weilern, brauchbare Jagdhunde und geprüfte Therapiehunde. Züchtersteuer: halber Ersthundsatz je Zuchthund. Nicht für Kampfhunde.

Auf Antrag: ein Hund von schwerbehinderten Menschen mit Merkzeichen RF, Hunde aus einem anerkannten, öffentlich geförderten Tierheim für 12 Monate, geprüfte Rettungshunde, Assistenzhunde nach Behindertengleichstellungsgesetz. Nicht für Kampfhunde.

Anmelden

Hund anmelden und abmelden

Anmeldung: innerhalb eines Monats nach Aufnahme, Zuzug oder wenn der Hund vier Monate alt ist.

Hund bei der Stadt Augsburg anmelden

Hund abmelden

Für jeden Hund gibt es eine Steuermarke, die außerhalb von Wohnung und Grundstück zu tragen ist; eine Ersatzmarke kostet 4 €, bei der Abmeldung ist sie zurückzugeben.

Rechtsgrundlage

Satzung und Änderungen

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Stadt Augsburg vom 12.09.2006, zuletzt geändert am 02.06.2022, gültig ab Steuersätze seit 2012-01-01; letzte Änderung wirksam 2022-06-18 · Satzung lesen.

Außerdem

Was für Hunde in Bayern sonst gilt

Keine allgemeine Haftpflichtpflicht für Hunde. Die Gemeinde kann nur die Erlaubnis für einen Kampfhund vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen.

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