Erster Hund 120 €, zweiter 180 €, jeder weitere 180 € im Jahr. Satz richtet sich nur nach der Zahl der Hunde; das Berliner Hundesteuergesetz kennt keinen erhöhten Satz für Kampfhunde oder gefährliche Hunde. Fällig vierteljährlich am 5.3., 5.6., 5.9. und 5.12.
Unter 98 verglichenen Großstädten liegt Berlin beim ersten Hund auf Platz 41 (1 = teuerste). Alle Städte im Vergleich