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Hundesteuer

Hundesteuer in Berlin

In Berlin kostet die Hundesteuer 120 Euro im Jahr für den ersten Hund und 180 Euro für den zweiten.

120 €erster Hund im Jahr
180 €zweiter Hund

Das kostet es

Hundesteuer in Berlin nach Zahl der Hunde

Erster Hund 120 €, zweiter 180 €, jeder weitere 180 € im Jahr. Satz richtet sich nur nach der Zahl der Hunde; das Berliner Hundesteuergesetz kennt keinen erhöhten Satz für Kampfhunde oder gefährliche Hunde. Fällig vierteljährlich am 5.3., 5.6., 5.9. und 5.12.

Unter 98 verglichenen Großstädten liegt Berlin beim ersten Hund auf Platz 41 (1 = teuerste). Alle Städte im Vergleich

HundeHundesteuer im Jahrim Monat
1 Hund120 €10 €
2 Hunde300 €25 €
3 Hunde480 €40 €

Ermäßigung

Ermäßigungen und Befreiungen

Auf Antrag befreit: Blindenführ- und Assistenzhunde für blinde, taube oder hilflose Menschen, Rettungs- und Sanitätshunde (auch in Ausbildung), Hunde aus dem Tierheim für fünf Jahre. Außerdem befreit, solange Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, gesetzliche Rente (SGB VI) oder Asylbewerberleistungen bezogen werden.

Anmelden

Hund anmelden und abmelden

Anmeldung: innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Zuzug; Welpen unter drei Monaten spätestens bis Ende des vierten Lebensmonats. Die Anmeldung im Berliner Hunderegister gilt zugleich als Steueranmeldung..

Hund bei der Stadt Berlin anmelden

Hund abmelden

Seit dem 1.1.2024 keine Pflicht mehr; die Finanzämter geben keine Steuermarken mehr aus.

Rechtsgrundlage

Satzung und Änderungen

Hundesteuergesetz Berlin (HuStG BE), gültig ab Landesgesetz, aktuelle Fassung · Satzung lesen.

Außerdem

Was für Hunde in Berlin sonst gilt

Ja, für alle Hunde: Halter müssen ab Beginn der Haltung eine Hundehaftpflichtversicherung mit mindestens 1 Mio. Euro Deckung je Versicherungsfall und höchstens 500 Euro Selbstbeteiligung pro Jahr haben. Das gilt auch für Hunde, die außerhalb Berlins gehalten und in Berlin geführt werden.

Hunderegeln in Berlin · Tierarzt-Notdienst in Berlin