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Hundesteuer

Hundesteuer in Bochum

In Bochum kostet die Hundesteuer 168 Euro im Jahr für einen Hund; bei zwei Hunden 192 Euro je Hund.

168 €ein Hund im Jahr
192 €je Hund bei zwei Hunden

Das kostet es

Hundesteuer in Bochum nach Zahl der Hunde

Der Satz richtet sich nach der Zahl der Hunde und gilt dann für jeden Hund: ein Hund 168 €, bei zwei Hunden je 192 €, ab drei Hunden je 216 €. Satz je Hund hängt von der Zahl der Hunde ab: ein Hund 168 Euro, bei zwei Hunden je 192 Euro, ab drei Hunden je 216 Euro (seit 1.1.2019). Die Satzung kennt keinen erhöhten Satz für gefährliche Hunde. Fällig halbjährlich am 15.2. und 15.8.

Unter 98 verglichenen Großstädten liegt Bochum beim ersten Hund auf Platz 5 (1 = teuerste). Alle Städte im Vergleich

HundeHundesteuer im Jahrim Monat
1 Hund168 €14 €
2 Hunde384 €32 €
3 Hunde648 €54 €

Ermäßigung

Ermäßigungen und Befreiungen

50 % für einen Hund bei Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen (Wohngeld und AsylbLG seit November 2024); 50 % für Wachhunde abgelegener Gebäude (über 200 m). Nur eine Vergünstigungsart je Haushalt.

Auf Antrag: Hunde für blinde, gehörlose oder hilflose Menschen (Merkzeichen B, aG oder H), geprüfte Rettungs- und Assistenzhunde, ein Hund aus einem gemeinnützigen Tierheim für die ersten zwölf Monate (einmal in fünf Jahren).

Anmelden

Hund anmelden und abmelden

Anmeldung: vor Ablauf von zwei Wochen nach Aufnahme oder Zuzug.

Hund bei der Stadt Bochum anmelden

Hund abmelden

Mit dem ersten Bescheid kommt eine Hundesteuermarke, die sichtbar zu tragen und bei Abmeldung zurückzugeben ist; Ersatzmarke gegen Gebühr online.

Rechtsgrundlage

Satzung und Änderungen

Hundesteuersatzung der Stadt Bochum (HstS) vom 07.12.2018 in der Fassung der Ersten Änderungssatzung vom 22. Oktober 2024, gültig ab 2024-11-05 · Satzung lesen.

Änderung: Seit 5.11.2024 Ermäßigung auch für Wohngeld- und Asylbewerberleistungsbezieher. Keine Satzerhöhung 2026 gefunden.

Außerdem

Was für Hunde in Nordrhein-Westfalen sonst gilt

Keine Pflicht für alle Hunde. Pflicht ist sie für gefährliche Hunde und Hunde der Rassen nach § 10 (mindestens 500.000 Euro Personen- und 250.000 Euro sonstige Schäden) sowie für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg.

Hunderegeln in Nordrhein-Westfalen · Tierarzt-Notdienst in Bochum