Der Satz richtet sich nach der Zahl der Hunde und gilt dann für jeden Hund: ein Hund 168 €, bei zwei Hunden je 192 €, ab drei Hunden je 216 €. Satz je Hund hängt von der Zahl der Hunde ab: ein Hund 168 Euro, bei zwei Hunden je 192 Euro, ab drei Hunden je 216 Euro (seit 1.1.2019). Die Satzung kennt keinen erhöhten Satz für gefährliche Hunde. Fällig halbjährlich am 15.2. und 15.8.
Unter 98 verglichenen Großstädten liegt Bochum beim ersten Hund auf Platz 5 (1 = teuerste). Alle Städte im Vergleich