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Hundesteuer

Hundesteuer in Bonn

In Bonn kostet die Hundesteuer 162 Euro im Jahr für einen Hund; bei zwei Hunden 210 Euro je Hund; für einen gefährlichen Hund 840 Euro.

162 €ein Hund im Jahr
210 €je Hund bei zwei Hunden
840 €gefährlicher Hund

Das kostet es

Hundesteuer in Bonn nach Zahl der Hunde

Der Satz richtet sich nach der Zahl der Hunde und gilt dann für jeden Hund: ein Hund 162 €, bei zwei Hunden je 210 €, ab drei Hunden je 264 €, ein gefährlicher Hund 840 €. Der Satz richtet sich nach der Zahl der Hunde und gilt dann für jeden Hund: ein Hund 162 €, bei zwei Hunden je 210 €, ab drei Hunden je 264 €. Gefährliche Hunde (sog. Kampfhunde): ein Hund 840 €, bei zwei oder mehr je 1.140 €. Grundsätzlich als gefährlich gelten Pitbull, American Staffordshire, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und Kreuzungen sowie auffällig gewordene Hunde; mit Befreiung von Leinen- und Maulkorbpflicht nach Landeshundegesetz entfällt der erhöhte Satz.

Unter 98 verglichenen Großstädten liegt Bonn beim ersten Hund auf Platz 8 (1 = teuerste). Alle Städte im Vergleich

HundeHundesteuer im Jahrim Monat
1 Hund162 €13,50 €
2 Hunde420 €35 €
3 Hunde792 €66 €
1 gefährlicher Hund840 €70 €

Ermäßigung

Ermäßigungen und Befreiungen

Auf Antrag bei Bezug laufender Sozialhilfe (SGB XII) oder vergleichbar geringem Einkommen: 24 € für den ersten Hund, 162 € für den zweiten, 210 € für jeden weiteren. Geprüfte, regelmäßig eingesetzte Rettungshunde: halber Satz. Antrag innerhalb von zwei Monaten; nicht für gefährliche Hunde. Wer einen Hund aus dem Bonner Albert-Schweitzer-Tierheim übernimmt, erhält auf Antrag einen Zuschuss in Höhe der Jahressteuer (in der Regel für zwei Jahre, bei Hunden ab 8 Jahren dauerhaft).

Die Satzung befreit nur Hunde von Personen, die höchstens zwei Monate in Bonn sind und den Hund anderswo versteuern. Bei Assistenzhunden prüft die Stadt die Steuerpflicht im Einzelfall.

Anmelden

Hund anmelden und abmelden

Anmeldung: innerhalb von zwei Monaten nach Aufnahme in den Haushalt oder Zuzug, unter Angabe der Rasse.

Hund bei der Stadt Bonn anmelden

Hund abmelden

Mit dem Bescheid kommt für jeden Hund eine Steuermarke, die außerhalb von Wohnung und Grundstück sichtbar zu tragen ist; Ersatz kostet 10 €.

Rechtsgrundlage

Satzung und Änderungen

Hundesteuersatzung der Bundesstadt Bonn vom 25. März 1998, zuletzt geändert am 18. Dezember 2023, gültig ab 2024-01-01 (letzte Änderung) · Satzung lesen.

Außerdem

Was für Hunde in Nordrhein-Westfalen sonst gilt

Keine Pflicht für alle Hunde. Pflicht ist sie für gefährliche Hunde und Hunde der Rassen nach § 10 (mindestens 500.000 Euro Personen- und 250.000 Euro sonstige Schäden) sowie für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg.

Hunderegeln in Nordrhein-Westfalen · Tierarzt-Notdienst in Bonn