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Hundesteuer

Hundesteuer in Bottrop

In Bottrop kostet die Hundesteuer 120 Euro im Jahr für einen Hund; bei zwei Hunden 144 Euro je Hund; für einen gefährlichen Hund 350 Euro.

120 €ein Hund im Jahr
144 €je Hund bei zwei Hunden
350 €gefährlicher Hund

Das kostet es

Hundesteuer in Bottrop nach Zahl der Hunde

Der Satz richtet sich nach der Zahl der Hunde und gilt dann für jeden Hund: ein Hund 120 €, bei zwei Hunden je 144 €, ab drei Hunden je 180 €, ein gefährlicher Hund 350 €. Der Satz richtet sich nach der Zahl der Hunde und gilt dann für jeden Hund: ein Hund 120 €, bei zwei Hunden je 144 €, ab drei Hunden je 180 €. Gefährliche Hunde 350 € je Hund: Pitbull, American Staffordshire, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und Kreuzungen sowie im Einzelfall behördlich als gefährlich festgestellte Hunde. Die Stadtseite nennt dafür auch Hunde bestimmter Rassen nach § 10 LHundG NRW.

Unter 98 verglichenen Großstädten liegt Bottrop beim ersten Hund auf Platz 42 (1 = teuerste). Alle Städte im Vergleich

HundeHundesteuer im Jahrim Monat
1 Hund120 €10 €
2 Hunde288 €24 €
3 Hunde540 €45 €
1 gefährlicher Hund350 €29,17 €

Ermäßigung

Ermäßigungen und Befreiungen

Halber Satz auf Antrag für einen Hund bei Bezug von Bürgergeld/SGB II, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung (SGB XII), Asylbewerberleistungen oder vergleichbar geringem Einkommen (alle Halter im Haushalt müssen die Voraussetzung erfüllen); halber Satz für Wachhunde abgelegener Gebäude (über 200 m) und geprüfte Rettungs- oder Suchhunde; ein Viertel für Wachhunde abgelegener landwirtschaftlicher Anwesen (über 400 m). Nicht für gefährliche Hunde.

Auf Antrag: ein Hund für Menschen mit Merkzeichen B, BL, aG oder H; Hunde auf Binnenschiffen; Herdengebrauchshunde; ein Hund aus dem Tierheim Bottrop (Tierfreunde Bottrop e. V.) für 12 Monate. Nicht für gefährliche Hunde.

Anmelden

Hund anmelden und abmelden

Anmeldung: innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme (eigene Welpen: zwei Wochen nach dem dritten Lebensmonat; bei Zuzug in den ersten zwei Wochen des Folgemonats), schriftlich.

Hund bei der Stadt Bottrop anmelden

Hund abmelden

Für jeden Hund gibt es eine Steuermarke, die außerhalb von Wohnung und Grundstück sichtbar zu tragen ist; eine Ersatzmarke kostet 3 €.

Rechtsgrundlage

Satzung und Änderungen

Hundesteuersatzung 2025 der Stadt Bottrop vom 11. Dezember 2024 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 09. Juli 2025, gültig ab 2025-01-01 (Änderung in Kraft seit 2025-07-19) · Satzung lesen.

Änderung: Neue Satzung seit 01.01.2025; die 1. Änderung vom 09.07.2025 fasste den Steuersatz-Paragrafen und die Regeln zu gefährlichen Hunden und zur Steuermarke neu, die Beträge blieben gleich.

Außerdem

Was für Hunde in Nordrhein-Westfalen sonst gilt

Keine Pflicht für alle Hunde. Pflicht ist sie für gefährliche Hunde und Hunde der Rassen nach § 10 (mindestens 500.000 Euro Personen- und 250.000 Euro sonstige Schäden) sowie für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg.

Hunderegeln in Nordrhein-Westfalen · Tierarzt-Notdienst in Bottrop