Tiereheute

Hundesteuer

Hundesteuer in Braunschweig

In Braunschweig kostet die Hundesteuer 120 Euro im Jahr für den ersten Hund und 204 Euro für den zweiten; für einen gefährlichen Hund 804 Euro.

120 €erster Hund im Jahr
204 €zweiter Hund
804 €gefährlicher Hund

Das kostet es

Hundesteuer in Braunschweig nach Zahl der Hunde

Erster Hund 120 €, zweiter 204 €, jeder weitere 204 € im Jahr, ein gefährlicher Hund 804 €. Erster Hund 120 €, jeder weitere 204 €. Gefährliche Hunde (Bullterrier, American Staffordshire, Pitbull, Staffordshire Bullterrier und Kreuzungen): 804 € je Hund, wenn nach dem 31.12.2020 angeschafft; für vorher angeschaffte gilt der alte Satz von 600 € für den ersten und 756 € für jeden weiteren gefährlichen Hund. Steuerpflichtig ab drei Monaten.

Unter 98 verglichenen Großstädten liegt Braunschweig beim ersten Hund auf Platz 43 (1 = teuerste). Alle Städte im Vergleich

HundeHundesteuer im Jahrim Monat
1 Hund120 €10 €
2 Hunde324 €27 €
3 Hunde528 €44 €
1 gefährlicher Hund804 €67 €

Ermäßigung

Ermäßigungen und Befreiungen

Halber Satz auf Antrag für einen Wachhund abgelegener Gebäude (über 200 m), Hunde auf eingetragenen Binnenschiffen und geprüfte Schutzhunde bei besonderem Schutzbedürfnis. Aus sozialen Gründen kann der Satz für den ersten Hund im Einzelfall halbiert werden (meist für 12 Monate).

Auf Antrag: erster Hund für Menschen mit Merkzeichen B, BL, aG, GL oder H; Hunde, die mindestens drei Monate im Braunschweiger Tierheim waren, für 12 Monate (bei gefährlichen Hunden danach normaler Satz statt Sondersatz); Diensthunde, Gebrauchshunde von Forstbeamten, Herdengebrauchshunde, Such- und Rettungshunde, Pflegehunde des Tierheims u. a.

Anmelden

Hund anmelden und abmelden

Anmeldung: innerhalb von 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug, unter Angabe der Rasse.

Hund bei der Stadt Braunschweig anmelden

Hund abmelden

Nach der Anmeldung gibt es eine Steuermarke, die mitzuführen oder am Halsband zu tragen ist; eine Ersatzmarke ist kostenlos.

Rechtsgrundlage

Satzung und Änderungen

Hundesteuersatzung der Stadt Braunschweig vom 26. April 2005 in der Fassung der Zweiten Änderungssatzung vom 29. September 2020 (Amtsblatt Nr. 15 vom 6. November 2020), gültig ab 2021-01-01 (Sondersatz 804 € für ab 2021 angeschaffte gefährliche Hunde) · Satzung lesen.

Außerdem

Was für Hunde in Niedersachsen sonst gilt

Ja, für alle Hunde ab einem Alter von sechs Monaten ist eine Hundehaftpflicht Pflicht. Mindestdeckung: 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden.

Hunderegeln in Niedersachsen · Tierarzt-Notdienst in Braunschweig