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Hundesteuer

Hundesteuer in Bremen

In Bremen kostet die Hundesteuer 150 Euro im Jahr für jeden Hund.

150 €ein Hund im Jahr

Das kostet es

Hundesteuer in Bremen nach Zahl der Hunde

Jeder Hund kostet 150 € im Jahr, egal wie viele Hunde im Haushalt leben. Einheitlich 150 Euro je Hund; das Bremische Hundesteuergesetz kennt keinen erhöhten Satz für gefährliche Hunde. Besteuert ab dem Monat nach Vollendung des dritten Lebensmonats. Gilt für die Stadtgemeinde Bremen (Bremerhaven hat eigene Regeln).

Unter 98 verglichenen Großstädten liegt Bremen beim ersten Hund auf Platz 18 (1 = teuerste). Alle Städte im Vergleich

HundeHundesteuer im Jahrim Monat
1 Hund150 €12,50 €
2 Hunde300 €25 €
3 Hunde450 €37,50 €

Ermäßigung

Ermäßigungen und Befreiungen

Halber Satz auf Antrag für Wachhunde abgelegener Gebäude und landwirtschaftlicher Höfe, Hunde des Bewachungsgewerbes, von Artisten/Schaustellern und geprüfte Schutzhunde; Zwingersteuer für Züchter. Keine Ermäßigung wegen geringen Einkommens, aber Erlass oder Stundung auf Antrag möglich.

Auf Antrag: Blindenführhunde, Hunde für blinde, taube oder hilfsbedürftige Menschen, Diensthunde, geprüfte Rettungshunde, Hunde aus dem Bremer Tierheim für ein Jahr, Hunde in Tierheimen, Hunde auf Binnenschiffen.

Anmelden

Hund anmelden und abmelden

Anmeldung: innerhalb von 2 Wochen nach Beginn der Haltung oder Zuzug bzw. nach dem dritten Lebensmonat des Hundes; beim Finanzamt Bremen.

Hund bei der Stadt Bremen anmelden

Hund abmelden

Mit dem Bescheid kommt eine Steuermarke, die außerhalb des Hauses sichtbar zu tragen ist; sie gilt vier Jahre (aktuell rund und grün, 2026 bis 2029), Ersatz 10,50 Euro.

Rechtsgrundlage

Satzung und Änderungen

Hundesteuergesetz in der Fassung vom 17. Dezember 1984, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Ortsgesetzes vom 29.09.2015, gültig ab Ortsgesetz, Fassung von 2015 · Satzung lesen.

Änderung: Neue Steuermarken zum 1.1.2026 (alte gelbe Marken ungültig seit 31.12.2025); keine Satzänderung.

Außerdem

Was für Hunde in Bremen sonst gilt

Für jeden Hund ist ab Beginn der Haltung eine Haftpflichtversicherung Pflicht, mindestens 500.000 Euro für Personen- und 250.000 Euro für Sachschäden. Auch Hunde von auswärts dürfen in Bremen nur mit einer solchen Versicherung geführt werden.

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