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Hundesteuer

Hundesteuer in Chemnitz

In Chemnitz kostet die Hundesteuer 100 Euro im Jahr für einen Hund; bei zwei Hunden 135 Euro je Hund; für einen gefährlichen Hund 750 Euro.

100 €ein Hund im Jahr
135 €je Hund bei zwei Hunden
750 €gefährlicher Hund

Das kostet es

Hundesteuer in Chemnitz nach Zahl der Hunde

Der Satz richtet sich nach der Zahl der Hunde und gilt dann für jeden Hund: ein Hund 100 €, bei zwei Hunden je 135 €, ab drei Hunden je 165 €, ein gefährlicher Hund 750 €. Der Satz richtet sich nach der Zahl der Hunde und gilt dann für jeden Hund: ein Hund 100 €, bei zwei Hunden je 135 €, ab drei Hunden je 165 €. Gefährliche Hunde 750 € je Hund: vermutet bei American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull und deren Kreuzungen (ab 6 Monaten; per Wesensanalyse widerlegbar) sowie im Einzelfall vom Ordnungsamt festgestellt. Zwingersteuer für eingetragene Züchter 176 €.

Unter 98 verglichenen Großstädten liegt Chemnitz beim ersten Hund auf Platz 72 (1 = teuerste). Alle Städte im Vergleich

HundeHundesteuer im Jahrim Monat
1 Hund100 €8,33 €
2 Hunde270 €22,50 €
3 Hunde495 €41,25 €
1 gefährlicher Hund750 €62,50 €

Ermäßigung

Ermäßigungen und Befreiungen

Halber Satz auf Antrag für Wachhunde abgelegener Gebäude (über 200 m) sowie geprüfte Therapie-, Schul-, Rettungs- und Diensthunde; ein Viertel für Wachhunde abgelegener landwirtschaftlicher Anwesen (über 400 m). Keine Sozialermäßigung in der Satzung. Nicht für gefährliche Hunde.

Auf Antrag: Hunde aus einem Vertragstierheim der Stadt für 24 Monate, bei Aufnahme älter als acht Jahre dauerhaft (neu seit Juli 2026); Blindenführhunde; Hunde für blinde, taube oder hilflose Menschen; Jagdhunde mit bestandener Gebrauchshundeprüfung. Nicht für gefährliche Hunde.

Anmelden

Hund anmelden und abmelden

Anmeldung: innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Haltung oder nachdem der Hund drei Monate alt ist, beim Kassen- und Steueramt unter Angabe von Rasse und Alter.

Hund bei der Stadt Chemnitz anmelden

Für jeden Hund gibt es eine Steuermarke, die außerhalb von Wohnung und Grundstück sichtbar getragen werden muss; bei der Abmeldung ist sie zurückzugeben.

Rechtsgrundlage

Satzung und Änderungen

Hundesteuersatzung der Stadt Chemnitz (Stand Juli 2026, zuletzt geändert durch 4. Änderung vom 01.07.2026, Amtsblatt Nr. 23/26), gültig ab 2026-07-01 (letzte Änderung; Steuersätze seit 2020 unverändert) · Satzung lesen.

Änderung: 4. Änderung vom 01.07.2026 (Stadtratsbeschluss BA-028/2026): Tierheimhunde, die bei Aufnahme älter als acht Jahre sind, dauerhaft steuerfrei; Ermäßigung jetzt auch für geprüfte Diensthunde. Die Beträge blieben gleich.

Außerdem

Was für Hunde in Sachsen sonst gilt

Nur für gefährliche Hunde: Die Haltererlaubnis setzt den Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung voraus. Eine landesweite Haftpflichtpflicht für alle Hunde gibt es nicht.

Hunderegeln in Sachsen · Tierarzt-Notdienst in Chemnitz