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Hundesteuer

Hundesteuer in Cottbus

In Cottbus kostet die Hundesteuer 72 Euro im Jahr für den ersten Hund und 108 Euro für den zweiten; für einen gefährlichen Hund 540 Euro.

72 €erster Hund im Jahr
108 €zweiter Hund
540 €gefährlicher Hund

Das kostet es

Hundesteuer in Cottbus nach Zahl der Hunde

Erster Hund 72 €, zweiter 108 €, jeder weitere 108 € im Jahr, ein gefährlicher Hund 540 €. 540 € je gefährlichem Hund. Keine Rasseliste: gefährlich sind Hunde, die auf Kampfbereitschaft abgerichtet sind, gebissen, Tiere gehetzt oder Menschen wiederholt gefährdet haben. Fällig jährlich im Voraus zum 1. Januar.

Unter 98 verglichenen Großstädten liegt Cottbus beim ersten Hund auf Platz 92 (1 = teuerste). Alle Städte im Vergleich

HundeHundesteuer im Jahrim Monat
1 Hund72 €6 €
2 Hunde180 €15 €
3 Hunde288 €24 €
1 gefährlicher Hund540 €45 €

Ermäßigung

Ermäßigungen und Befreiungen

Bei Bezug von Bürgergeld (SGB II) oder Sozialhilfe (SGB XII) bzw. vergleichbarem Einkommen nur 24 € für einen Hund (jährlich neu beantragen). Halbe Steuer für Wachhunde bei Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen. Nicht für gefährliche Hunde.

Auf Antrag: Blindenführ- und Assistenzhunde (Merkzeichen Bl, TBl, Gl, aG, G oder H), geprüfte Jagdhunde von Jagdausübungsberechtigten in Cottbus, Herdenschutzhunde, Sanitäts- und Rettungshunde, Hunde aus einem Cottbuser Tierheim für ein Jahr. Nicht für gefährliche Hunde.

Anmelden

Hund anmelden und abmelden

Anmeldung: Innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme bzw. in den ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats.

Hund bei der Stadt Cottbus anmelden

Hund abmelden

Für jeden Hund gibt es eine Steuermarke, die außerhalb der Wohnung sichtbar zu tragen und bei Abmeldung abzugeben ist; Ersatzmarke gebührenpflichtig.

Rechtsgrundlage

Satzung und Änderungen

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Cottbus/Chóśebuz (Hundesteuersatzung) vom 18.12.2024, Amtsblatt Nr. 01/2025, gültig ab 2025-02-01 · Satzung lesen.

Änderung: Neue Satzung seit 01.02.2025 (löst die Satzung von 2010 ab).

Außerdem

Was für Hunde in Brandenburg sonst gilt

Keine Pflicht für alle Hunde: Eine Haftpflichtversicherung ist nur für erlaubnispflichtige gefährliche Hunde vorgeschrieben, mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden.

Hunderegeln in Brandenburg · Tierarzt-Notdienst in Cottbus