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Hundesteuer

Hundesteuer in Dortmund

In Dortmund kostet die Hundesteuer 156 Euro im Jahr für einen Hund; bei zwei Hunden 204 Euro je Hund; für einen gefährlichen Hund 468 Euro.

156 €ein Hund im Jahr
204 €je Hund bei zwei Hunden
468 €gefährlicher Hund

Das kostet es

Hundesteuer in Dortmund nach Zahl der Hunde

Der Satz richtet sich nach der Zahl der Hunde und gilt dann für jeden Hund: ein Hund 156 €, bei zwei Hunden je 204 €, ab drei Hunden je 228 €, ein gefährlicher Hund 468 €. Satz je Hund hängt von der Zahl der Hunde ab: ein Hund 156 Euro, bei zwei Hunden je 204 Euro, ab drei Hunden je 228 Euro. Gefährliche Hunde (Pitbull, American Staffordshire, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und Kreuzungen sowie im Einzelfall festgestellte) je 468 Euro unabhängig von der Zahl; Rassehunde mit bestandener Verhaltensprüfung 312 Euro. Fällig vierteljährlich am 15.2., 15.5., 15.8., 15.11.

Unter 98 verglichenen Großstädten liegt Dortmund beim ersten Hund auf Platz 11 (1 = teuerste). Alle Städte im Vergleich

HundeHundesteuer im Jahrim Monat
1 Hund156 €13 €
2 Hunde408 €34 €
3 Hunde684 €57 €
1 gefährlicher Hund468 €39 €

Ermäßigung

Ermäßigungen und Befreiungen

Halber Satz für einen Hund bei Bürgergeld oder Grundsicherung/Sozialhilfe nach SGB XII und vergleichbarem Einkommen; halber Satz für Wachhunde abgelegener Gebäude (über 200 m), ein Viertel für Wachhunde landwirtschaftlicher Anwesen (über 400 m). Nicht für gefährliche Hunde.

Auf Antrag: Hunde für blinde, taube oder hilflose Menschen (Steuer während der Ausbildung wird erstattet), Rettungshunde nach erstem bestätigten Einsatz, Therapiehunde von Fachkräften, Herdenschutzhunde, Hunde auf Binnenschiffen. Keine Befreiung für gefährliche Hunde; keine Tierheim-Befreiung.

Anmelden

Hund anmelden und abmelden

Anmeldung: innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme oder Zuzug; Welpen zwei Wochen nachdem sie drei Monate alt sind.

Hund bei der Stadt Dortmund anmelden

Hund abmelden

Für jeden Hund gibt es eine Hundesteuermarke, die sichtbar zu tragen und bei Abmeldung zurückzugeben ist; Ersatzmarke 17,50 Euro.

Rechtsgrundlage

Satzung und Änderungen

Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund (rückwirkend in Kraft zum 01.01.2023), gültig ab 2023-01-01 · Satzung lesen.

Außerdem

Was für Hunde in Nordrhein-Westfalen sonst gilt

Keine Pflicht für alle Hunde. Pflicht ist sie für gefährliche Hunde und Hunde der Rassen nach § 10 (mindestens 500.000 Euro Personen- und 250.000 Euro sonstige Schäden) sowie für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg.

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