Der Satz richtet sich nach der Zahl der Hunde und gilt dann für jeden Hund: ein Hund 96 €, bei zwei Hunden je 150 €, ab drei Hunden je 180 €, ein gefährlicher Hund 600 €. Satz je Hund hängt von der Zahl der Hunde ab: ein Hund 96 Euro, bei zwei Hunden je 150 Euro, ab drei Hunden je 180 Euro. Gefährliche Hunde (§ 3 LHundG NRW) und Hunde bestimmter Rassen (§ 10 LHundG NRW): einer 600 Euro, zwei je 900 Euro, drei oder mehr je 1.200 Euro; ein solcher Hund zusammen mit normalen Hunden 750 Euro, zwei oder mehr solche zusammen mit normalen je 1.050 Euro. Mit Befreiung nach § 5 Abs. 3 LHundG NRW auf Antrag normaler Satz. Fällig vierteljährlich am 15.2., 15.5., 15.8., 15.11.
Unter 98 verglichenen Großstädten liegt Düsseldorf beim ersten Hund auf Platz 76 (1 = teuerste). Alle Städte im Vergleich