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Hundesteuer

Hundesteuer in Düsseldorf

In Düsseldorf kostet die Hundesteuer 96 Euro im Jahr für einen Hund; bei zwei Hunden 150 Euro je Hund; für einen gefährlichen Hund 600 Euro.

96 €ein Hund im Jahr
150 €je Hund bei zwei Hunden
600 €gefährlicher Hund

Das kostet es

Hundesteuer in Düsseldorf nach Zahl der Hunde

Der Satz richtet sich nach der Zahl der Hunde und gilt dann für jeden Hund: ein Hund 96 €, bei zwei Hunden je 150 €, ab drei Hunden je 180 €, ein gefährlicher Hund 600 €. Satz je Hund hängt von der Zahl der Hunde ab: ein Hund 96 Euro, bei zwei Hunden je 150 Euro, ab drei Hunden je 180 Euro. Gefährliche Hunde (§ 3 LHundG NRW) und Hunde bestimmter Rassen (§ 10 LHundG NRW): einer 600 Euro, zwei je 900 Euro, drei oder mehr je 1.200 Euro; ein solcher Hund zusammen mit normalen Hunden 750 Euro, zwei oder mehr solche zusammen mit normalen je 1.050 Euro. Mit Befreiung nach § 5 Abs. 3 LHundG NRW auf Antrag normaler Satz. Fällig vierteljährlich am 15.2., 15.5., 15.8., 15.11.

Unter 98 verglichenen Großstädten liegt Düsseldorf beim ersten Hund auf Platz 76 (1 = teuerste). Alle Städte im Vergleich

HundeHundesteuer im Jahrim Monat
1 Hund96 €8 €
2 Hunde300 €25 €
3 Hunde540 €45 €
1 gefährlicher Hund600 €50 €

Ermäßigung

Ermäßigungen und Befreiungen

Ein Viertel des Satzes für einen Hund mit Düsselpass; Halbierung für Wachhunde abgelegener Gebäude (über 200 m) und landwirtschaftlicher Anwesen (über 400 m). Für Halter gefährlicher Hunde oder Hunde bestimmter Rassen keine Ermäßigung, auch nicht für ihre übrigen Hunde.

Auf Antrag: Blindenführhunde, Hunde zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Menschen, Assistenzhunde, Rettungshunde, Hunde auf Binnenschiffen, Hunde aus dem Tierheim Düsseldorf-Rath für die ersten zwölf Monate.

Anmelden

Hund anmelden und abmelden

Anmeldung: innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme; bei Zuzug in den ersten zwei Wochen des Folgemonats; Welpen zwei Wochen nachdem sie drei Monate alt sind.

Hund bei der Stadt Düsseldorf anmelden

Hund abmelden

Mit dem Steuerbescheid kommt eine nummerierte Hundesteuermarke, die sichtbar zu tragen und bei Abmeldung zurückzugeben ist; Ersatzmarke gegen Gebühr online.

Rechtsgrundlage

Satzung und Änderungen

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 19.12.2023 (Amtsblatt Nr. 51/52 vom 30.12.2023), gültig ab 2024-01-01 · Satzung lesen.

Außerdem

Was für Hunde in Nordrhein-Westfalen sonst gilt

Keine Pflicht für alle Hunde. Pflicht ist sie für gefährliche Hunde und Hunde der Rassen nach § 10 (mindestens 500.000 Euro Personen- und 250.000 Euro sonstige Schäden) sowie für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg.

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