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Hundesteuer

Hundesteuer in Duisburg

In Duisburg kostet die Hundesteuer 132 Euro im Jahr für einen Hund; bei zwei Hunden 168 Euro je Hund.

132 €ein Hund im Jahr
168 €je Hund bei zwei Hunden

Das kostet es

Hundesteuer in Duisburg nach Zahl der Hunde

Der Satz richtet sich nach der Zahl der Hunde und gilt dann für jeden Hund: ein Hund 132 €, bei zwei Hunden je 168 €, ab drei Hunden je 192 €. Satz je Hund hängt nur von der Zahl der Hunde ab: ein Hund 132 Euro, bei zwei Hunden je 168 Euro, ab drei Hunden je 192 Euro. Kein erhöhter Satz für gefährliche Hunde oder Listenhunde; Rasse, Größe und Gewicht spielen keine Rolle. Fällig vierteljährlich am 15.2., 15.5., 15.8., 15.11. oder jährlich am 15.7.

Unter 98 verglichenen Großstädten liegt Duisburg beim ersten Hund auf Platz 31 (1 = teuerste). Alle Städte im Vergleich

HundeHundesteuer im Jahrim Monat
1 Hund132 €11 €
2 Hunde336 €28 €
3 Hunde576 €48 €

Ermäßigung

Ermäßigungen und Befreiungen

Ein Viertel des Satzes für Wachhunde auf landwirtschaftlichen Anwesen mehr als 400 m vom nächsten Ortsteil.

Auf Antrag: ein Hund bei Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung (SGB II/XII) oder vergleichbarem Einkommen (nicht für Pitbull, American Staffordshire, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und Kreuzungen); Rettungshunde, Blindenführhunde, Hunde für blinde, taube oder hilflose Menschen, Assistenzhunde (seit 1.10.2025), Hunde aus dem städtischen Tierheim für 24 Monate, Hunde auf Binnenschiffen.

Anmelden

Hund anmelden und abmelden

Anmeldung: innerhalb eines Monats nach Beginn der Hundehaltung oder Zuzug.

Hund bei der Stadt Duisburg anmelden

Hund abmelden

Je Hund eine Hundesteuermarke, sichtbar zu tragen; alle drei Jahre werden neue Marken verschickt.

Rechtsgrundlage

Satzung und Änderungen

Satzung über die Erhebung von Hundesteuer in der Stadt Duisburg vom 18. Dezember 2000, zuletzt geändert durch 5. Änderung (Amtsblatt 41/2025), gültig ab 2025-10-01 · Satzung lesen.

Änderung: 5. Änderung zum 1.10.2025: Befreiung für Assistenzhunde ergänzt. Sätze seit 2019 unverändert.

Außerdem

Was für Hunde in Nordrhein-Westfalen sonst gilt

Keine Pflicht für alle Hunde. Pflicht ist sie für gefährliche Hunde und Hunde der Rassen nach § 10 (mindestens 500.000 Euro Personen- und 250.000 Euro sonstige Schäden) sowie für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg.

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