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Hundesteuer

Hundesteuer in Erlangen

In Erlangen kostet die Hundesteuer 132 Euro im Jahr für den ersten Hund und 168 Euro für den zweiten; für einen gefährlichen Hund 1.056 Euro.

132 €erster Hund im Jahr
168 €zweiter Hund
1.056 €gefährlicher Hund

Das kostet es

Hundesteuer in Erlangen nach Zahl der Hunde

Erster Hund 132 €, zweiter 168 €, jeder weitere 168 € im Jahr, ein gefährlicher Hund 1.056 €. Erster Hund 132 €, jeder weitere 168 €. Kampfhunde 1.056 € je Hund: stets bei American Staffordshire, Bandog, Pitbull, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu und Kreuzungen; bei 14 weiteren Rassen (u. a. Rottweiler, Bullterrier, Cane Corso, Mastiff, American Bulldog), solange kein Negativzeugnis vorliegt. Mit Negativzeugnis der Stadt 264 €. Steuerpflichtig sind Hunde ab vier Monaten.

Unter 98 verglichenen Großstädten liegt Erlangen beim ersten Hund auf Platz 32 (1 = teuerste). Alle Städte im Vergleich

HundeHundesteuer im Jahrim Monat
1 Hund132 €11 €
2 Hunde300 €25 €
3 Hunde468 €39 €
1 gefährlicher Hund1.056 €88 €

Ermäßigung

Ermäßigungen und Befreiungen

Halber Satz für einen Hund von Inhabern des Erlangen-Passes und für zertifizierte Therapiehunde (mindestens 10 Einsatztage pro Jahr); Züchtersteuer: halber Satz je Zuchthund, höchstens der doppelte Ersthundsatz. Nur auf Antrag, frühestens ab Antragsmonat. Nicht für Kampfhunde.

Steuerfrei u. a.: Hunde für öffentliche Aufgaben, Hunde von Hilfsorganisationen und THW, ein Hund von Menschen mit Merkzeichen Bl, Gl oder H bzw. Assistenzhunde mit ärztlichem Nachweis, Herdenschutzhunde, geprüfte Rettungshunde, Hunde in Tierasylen und Tierhandlungen. Tierheim Erlangen: nach zwei Jahren Haltung auf Antrag rückwirkende Befreiung für die ersten zwölf Monate.

Anmelden

Hund anmelden und abmelden

Anmeldung: innerhalb von 14 Tagen, sobald der Hund über vier Monate alt ist und gehalten wird.

Hund bei der Stadt Erlangen anmelden

Hund abmelden

Für jeden angemeldeten Hund gibt es eine Steuermarke, die außerhalb von Wohnung und Grundstück am Halsband zu tragen ist; Ersatz ist kostenpflichtig.

Rechtsgrundlage

Satzung und Änderungen

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Erlangen vom 26.11.2020 in der Fassung vom 25.09.2025 (Die amtlichen Seiten Nr. 21 vom 09.10.2025), gültig ab 2026-01-01 · Satzung lesen.

Änderung: Neue Fassung vom 25.09.2025, in Kraft seit 01.01.2026. Welche Punkte (z. B. Beträge) sich gegenüber der vorherigen Fassung geändert haben, wurde nicht amtlich verglichen.

Außerdem

Was für Hunde in Bayern sonst gilt

Keine allgemeine Haftpflichtpflicht für Hunde. Die Gemeinde kann nur die Erlaubnis für einen Kampfhund vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen.

Hunderegeln in Bayern · Tierarzt-Notdienst in Erlangen