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Hundesteuer

Hundesteuer in Esslingen

In Esslingen kostet die Hundesteuer 132 Euro im Jahr für den ersten Hund und 264 Euro für den zweiten.

132 €erster Hund im Jahr
264 €zweiter Hund

Das kostet es

Hundesteuer in Esslingen nach Zahl der Hunde

Erster Hund 132 €, zweiter 264 €, jeder weitere 264 € im Jahr. Zweiter und jeder weitere Hund kosten das Doppelte (264 €). Kein erhöhter Satz für gefährliche Hunde bzw. Listenhunde. Zwingersteuer: dreifacher Satz (396 €) für bis zu 5 Hunde.

Unter 98 verglichenen Großstädten liegt Esslingen beim ersten Hund auf Platz 33 (1 = teuerste). Alle Städte im Vergleich

HundeHundesteuer im Jahrim Monat
1 Hund132 €11 €
2 Hunde396 €33 €
3 Hunde660 €55 €

Ermäßigung

Ermäßigungen und Befreiungen

Keine allgemeinen Ermäßigungen; nur Zwingersteuer auf Antrag für eingetragene Züchter.

Auf Antrag: Hunde für hilfsbedürftige Menschen mit Schwerbehindertenausweis, geprüfte Rettungshunde, anerkannte Assistenzhunde nach BGG.

Anmelden

Hund anmelden und abmelden

Anmeldung: Innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung bzw. nachdem der Hund drei Monate alt ist, schriftlich.

Hund bei der Stadt Esslingen anmelden

Hund abmelden

Jeder angemeldete Hund erhält eine Steuermarke, die für die Dauer der Haltung gilt, außerhalb der Wohnung sichtbar getragen und bei Abmeldung binnen eines Monats zurückgegeben werden muss.

Rechtsgrundlage

Satzung und Änderungen

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Esslingen am Neckar vom 07.10.1996, zuletzt geändert am 18.11.2024, gültig ab 2025-01-01 · Satzung lesen.

Änderung: Satzungsänderung vom 18.11.2024, in Kraft seit 01.01.2025.

Außerdem

Was für Hunde in Baden-Württemberg sonst gilt

Keine allgemeine Haftpflichtpflicht für Hunde. Nur die Erlaubnis zum Halten eines Kampfhundes ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig zu machen.

Hunderegeln in Baden-Württemberg · Tierarzt-Notdienst im Landkreis Esslingen