Erster Hund 132 €, zweiter 180 €, jeder weitere 210 € im Jahr, ein gefährlicher Hund 600 €. 600 € je Hund nur, wenn die Behörde die Gefährlichkeit nach dem schleswig-holsteinischen Hundegesetz im Einzelfall festgestellt hat; keine Rasseliste. Satzung gilt rückwirkend seit 01.01.2024.
Unter 98 verglichenen Großstädten liegt Flensburg beim ersten Hund auf Platz 34 (1 = teuerste). Alle Städte im Vergleich