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Hundesteuer

Hundesteuer in Flensburg

In Flensburg kostet die Hundesteuer 132 Euro im Jahr für den ersten Hund und 180 Euro für den zweiten; für einen gefährlichen Hund 600 Euro.

132 €erster Hund im Jahr
180 €zweiter Hund
600 €gefährlicher Hund

Das kostet es

Hundesteuer in Flensburg nach Zahl der Hunde

Erster Hund 132 €, zweiter 180 €, jeder weitere 210 € im Jahr, ein gefährlicher Hund 600 €. 600 € je Hund nur, wenn die Behörde die Gefährlichkeit nach dem schleswig-holsteinischen Hundegesetz im Einzelfall festgestellt hat; keine Rasseliste. Satzung gilt rückwirkend seit 01.01.2024.

Unter 98 verglichenen Großstädten liegt Flensburg beim ersten Hund auf Platz 34 (1 = teuerste). Alle Städte im Vergleich

HundeHundesteuer im Jahrim Monat
1 Hund132 €11 €
2 Hunde312 €26 €
3 Hunde522 €43,50 €
1 gefährlicher Hund600 €50 €

Ermäßigung

Ermäßigungen und Befreiungen

Auf Antrag halber Satz für den ersten Hund bei Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung, Asylbewerberleistungen, Wohngeld oder mit Flensburger Sozialpass (jährlich neu beantragen); halber Satz für Wachhunde bei Wohngebäuden mehr als 100 m vom nächsten Wohnhaus. Nicht für gefährliche Hunde.

Auf Antrag u. a. für Assistenz- und Blindenführhunde, Hunde schwerbehinderter Menschen (Merkzeichen aG, H, Bl, Gl, TBl, B), zertifizierte Therapiehunde, geprüfte Rettungshunde, Diensthunde, Forst- und Jagdhunde, Herdenhunde. Hunde aus dem Tierheim Flensburg 24 Monate steuerfrei (als gefährlich eingestufte Tierheimhunde 36 Monate), ein Hund pro Haushalt.

Anmelden

Hund anmelden und abmelden

Anmeldung: Binnen 14 Tagen nach Aufnahme oder Zuzug schriftlich (Formular per Brief oder Fax); Welpen gelten drei Monate nach der Geburt als aufgenommen..

Hund bei der Stadt Flensburg anmelden

Hund abmelden

Jeder Hund erhält eine Steuermarke (Eigentum der Stadt), die außerhalb der Wohnung zu führen ist; Ersatz bei Verlust gegen Verwaltungsgebühr.

Rechtsgrundlage

Satzung und Änderungen

Satzung der Stadt Flensburg über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 15.02.2024, gültig ab 2024-01-01 (rückwirkend) · Satzung lesen.

Außerdem

Was für Hunde in Schleswig-Holstein sonst gilt

Für jeden Hund ab drei Monaten soll eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden (mindestens 500.000 Euro für Personen- und 250.000 Euro für Sachschäden). Verpflichtend und bußgeldbewehrt ist sie nur für Halter eines behördlich als gefährlich eingestuften Hundes.

Hunderegeln in Schleswig-Holstein · Tierarzt-Notdienst in Flensburg