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Hundesteuer

Hundesteuer in Frankfurt am Main

In Frankfurt am Main kostet die Hundesteuer 102 Euro im Jahr für jeden Hund; für einen gefährlichen Hund 900 Euro.

102 €ein Hund im Jahr
900 €gefährlicher Hund

Das kostet es

Hundesteuer in Frankfurt am Main nach Zahl der Hunde

Jeder Hund kostet 102 € im Jahr, egal wie viele Hunde im Haushalt leben, ein gefährlicher Hund 900 €. Einheitlich 102 Euro je Hund. Dauerhaft gefährliche Hunde (nach Verhalten oder als Rasse/Kreuzung nach der hessischen Gefahrenabwehrverordnung vermutet) 900 Euro; mit bestandener VDH-Begleithundeprüfung 225 Euro. Fällig jährlich am 15. Januar, auf Antrag vierteljährlich.

Unter 98 verglichenen Großstädten liegt Frankfurt am Main beim ersten Hund auf Platz 70 (1 = teuerste). Alle Städte im Vergleich

HundeHundesteuer im Jahrim Monat
1 Hund102 €8,50 €
2 Hunde204 €17 €
3 Hunde306 €25,50 €
1 gefährlicher Hund900 €75 €

Ermäßigung

Ermäßigungen und Befreiungen

Keine Ermäßigung für niedrige Einkommen, stattdessen Befreiung (siehe dort). Für gefährliche Hunde mit Begleithundeprüfung 225 statt 900 Euro.

Auf Antrag: Assistenzhunde; ein Hund bei geringem Einkommen (in der Regel bis zum 1,5-fachen Sozialhilfe-Regelsatz nach Abzug der Miete, Hund muss vorher über ein Jahr gehalten worden sein); Rettungshunde; Diensthunde von Polizei und Zoll; Hunde aus Einrichtungen mit Fundtiervertrag der Stadt (z. B. Tierheim) für zwei Jahre. Keine Vergünstigung für gefährliche Hunde.

Anmelden

Hund anmelden und abmelden

Anmeldung: innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme; Welpen zwei Wochen nachdem sie drei Monate alt sind.

Hund bei der Stadt Frankfurt am Main anmelden

Hund abmelden

Je Hund eine Steuermarke, sichtbar zu tragen und alle fünf Jahre neu ausgegeben; Ersatzmarke 5 Euro (per Post 6 Euro).

Rechtsgrundlage

Satzung und Änderungen

Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main vom 21.12.1998, zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 05.03.2026, gültig ab 2026-04-01 · Satzung lesen.

Änderung: Änderungssatzung vom 05.03.2026, gültig ab 01.04.2026; die Sätze 102/900 Euro stehen auch in der neuen Fassung.

Außerdem

Was für Hunde in Brandenburg sonst gilt

Keine Pflicht für alle Hunde: Eine Haftpflichtversicherung ist nur für erlaubnispflichtige gefährliche Hunde vorgeschrieben, mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden.

Hunderegeln in Brandenburg · Tierarzt-Notdienst in Frankfurt (Oder)