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Hundesteuer

Hundesteuer in Fürth

In Fürth kostet die Hundesteuer 132 Euro im Jahr für den ersten Hund und 180 Euro für den zweiten; für einen gefährlichen Hund 792 Euro.

132 €erster Hund im Jahr
180 €zweiter Hund
792 €gefährlicher Hund

Das kostet es

Hundesteuer in Fürth nach Zahl der Hunde

Erster Hund 132 €, zweiter 180 €, jeder weitere 180 € im Jahr, ein gefährlicher Hund 792 €. Kampfhunde zahlen das Sechsfache des einfachen Satzes (792 €). Stets vermutet bei Pitbull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu; bei Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeauxdogge, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Alano und American Bulldog nur ohne Negativzeugnis. Steuerpflichtig ab vier Monaten; fällig jährlich zum 1. Februar.

Unter 98 verglichenen Großstädten liegt Fürth beim ersten Hund auf Platz 35 (1 = teuerste). Alle Städte im Vergleich

HundeHundesteuer im Jahrim Monat
1 Hund132 €11 €
2 Hunde312 €26 €
3 Hunde492 €41 €
1 gefährlicher Hund792 €66 €

Ermäßigung

Ermäßigungen und Befreiungen

Halber Satz für Hunde in Einöden und Weilern sowie für jagdlich geprüfte Hunde von Forstbediensteten und Berufsjägern. Züchtersteuer: halber Satz je Zuchthund, höchstens 198 € insgesamt.

Steuerfrei u. a. ein Hund für blinde, taubblinde, gehörlose oder völlig hilflose Menschen (Merkzeichen Bl, TBl, Gl, B, aG, H), Herdenschutzhunde, geprüfte Rettungshunde, Hunde von Hilfsorganisationen, wesensgeprüfte pädagogische und Therapiehunde. Keine Befreiung für Kampfhunde.

Anmelden

Hund anmelden und abmelden

Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen schriftlich bei der Kämmerei, sobald der Hund älter als vier Monate ist bzw. länger als einen Monat gehalten wird; Onlineformular verfügbar..

Hund bei der Stadt Fürth anmelden

Hund abmelden

Jeder Hund erhält ein Hundezeichen (Steuermarke), das er außerhalb der Wohnung oder des eingezäunten Grundstücks tragen muss.

Rechtsgrundlage

Satzung und Änderungen

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Fürth vom 12. Oktober 1994, zuletzt geändert am 24. Juli 2024 (Stadtzeitung Nr. 16 vom 11. September 2024), gültig ab 2025-01-01 · Satzung lesen.

Änderung: Änderungssatzung vom 24.07.2024, gültig seit 01.01.2025: neue Sätze 132 €/180 €/792 € und neue Befreiung für pädagogische und therapeutische Hunde.

Außerdem

Was für Hunde in Bayern sonst gilt

Keine allgemeine Haftpflichtpflicht für Hunde. Die Gemeinde kann nur die Erlaubnis für einen Kampfhund vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen.

Hunderegeln in Bayern · Tierarzt-Notdienst in Fürth