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Hundesteuer

Hundesteuer in Gelsenkirchen

In Gelsenkirchen kostet die Hundesteuer 129 Euro im Jahr für einen Hund; bei zwei Hunden 147 Euro je Hund; für einen gefährlichen Hund 672 Euro.

129 €ein Hund im Jahr
147 €je Hund bei zwei Hunden
672 €gefährlicher Hund

Das kostet es

Hundesteuer in Gelsenkirchen nach Zahl der Hunde

Der Satz richtet sich nach der Zahl der Hunde und gilt dann für jeden Hund: ein Hund 129 €, bei zwei Hunden je 147 €, ab drei Hunden je 168 €, ein gefährlicher Hund 672 €. Der Satz richtet sich nach der Zahl der Hunde im Haushalt und gilt dann für jeden Hund: ein Hund 129 €, bei zwei Hunden je 147 €, ab drei Hunden je 168 €. Gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen nach Landeshundegesetz (aufgenommen nach dem 01.01.2013): ein Hund 672 €, bei zwei solchen Hunden je 885 €, ab drei je 1.107 €. Die erhöhten Sätze für diese Hunde gelten seit 01.01.2025 (2. Änderungssatzung).

Unter 98 verglichenen Großstädten liegt Gelsenkirchen beim ersten Hund auf Platz 39 (1 = teuerste). Alle Städte im Vergleich

HundeHundesteuer im Jahrim Monat
1 Hund129 €10,75 €
2 Hunde294 €24,50 €
3 Hunde504 €42 €
1 gefährlicher Hund672 €56 €

Ermäßigung

Ermäßigungen und Befreiungen

Keine Ermäßigung im engeren Sinn; Entlastung erfolgt über Befreiungen (z. B. für einen Hund bei Bezug von SGB II/XII oder mit GE-Pass).

Auf Antrag: beruflich/betrieblich gehaltene Hunde, Assistenzhunde für Menschen mit Merkzeichen Bl, Gl oder H, ein Hund bei Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB II/XII) oder GE-Pass, Rettungshunde, ein direkt aus dem Tierheim Gelsenkirchen aufgenommener Hund für bis zu drei Jahre. Nicht für gefährliche/gelistete Hunde. Befreiung frühestens ab dem Quartal der Antragstellung.

Anmelden

Hund anmelden und abmelden

Anmeldung: innerhalb von zwei Wochen nach der Anschaffung, unabhängig vom Alter des Hundes.

Hund bei der Stadt Gelsenkirchen anmelden

Hund abmelden

Seit 2025 ersetzt ein digitaler Nachweis mit dem Steuerbescheid die Metallmarke; die alten Marken sind seit 01.02.2025 ungültig.

Rechtsgrundlage

Satzung und Änderungen

Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Gelsenkirchen (Hundesteuersatzung – HStS) vom 17.12.2020 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 12.12.2024, gültig ab 2025-01-01 · Satzung lesen.

Änderung: Zum 01.01.2025 wurden die Sätze für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen erhöht (vorher 627 € je Hund) und gestaffelt; die normalen Sätze blieben gleich. Die Befreiung für Tierheimhunde gilt jetzt bis zu drei Jahre.

Außerdem

Was für Hunde in Nordrhein-Westfalen sonst gilt

Keine Pflicht für alle Hunde. Pflicht ist sie für gefährliche Hunde und Hunde der Rassen nach § 10 (mindestens 500.000 Euro Personen- und 250.000 Euro sonstige Schäden) sowie für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg.

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