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Hundesteuer

Hundesteuer in Gera

In Gera kostet die Hundesteuer 96 Euro im Jahr für den ersten Hund und 124,80 Euro für den zweiten; für einen gefährlichen Hund 672 Euro.

96 €erster Hund im Jahr
124,80 €zweiter Hund
672 €gefährlicher Hund

Das kostet es

Hundesteuer in Gera nach Zahl der Hunde

Erster Hund 96 €, zweiter 124,80 €, jeder weitere 153,60 € im Jahr, ein gefährlicher Hund 672 €. Beträge mit Cent: zweiter Hund 124,80 €, jeder weitere 153,60 €. 672 € je gefährlichem Hund; gefährlich sind nur Hunde, die die Behörde nach Wesenstest im Einzelfall als gefährlich eingestuft hat (keine Rasseliste). Zahlung vierteljährlich oder nach Vereinbarung am 1. Juli.

Unter 98 verglichenen Großstädten liegt Gera beim ersten Hund auf Platz 77 (1 = teuerste). Alle Städte im Vergleich

HundeHundesteuer im Jahrim Monat
1 Hund96 €8 €
2 Hunde220,80 €18,40 €
3 Hunde374,40 €31,20 €
1 gefährlicher Hund672 €56 €

Ermäßigung

Ermäßigungen und Befreiungen

Halbe Steuer auf Antrag für einen Hund in abgelegenen Gebäuden (über 200 m Luftlinie) und für geprüfte Jagdhunde von Jagdscheininhabern. Ein Zwölftel weniger je Hund bei nachgewiesener Sachkundeprüfung. Vergünstigungen gelten höchstens zwei Jahre und müssen neu beantragt werden; nicht für gefährliche Hunde.

Auf Antrag u. a.: Hunde für blinde, sehbehinderte, gehörlose oder hilflose Menschen (Merkzeichen G, aG, B, H, Bl, Gl oder RF), Sanitäts- und Rettungshunde von Hilfsorganisationen, geprüfte Jagd-Diensthunde von Forstleuten, Herdenhunde, gewerbliche Zuchthunde, Therapie- und Besuchshunde mit Ausbildungsnachweis. Nicht für gefährliche Hunde.

Anmelden

Hund anmelden und abmelden

Anmeldung: Innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Haltung bzw. nachdem der Hund drei Monate alt ist.

Hund bei der Stadt Gera anmelden

Hund abmelden

Die Stadt übergibt bei Anmeldung oder mit dem Bescheid für jeden Hund eine Steuermarke, die außerhalb der Wohnung gut sichtbar zu tragen und bei Abmeldung zurückzugeben ist.

Rechtsgrundlage

Satzung und Änderungen

Hundesteuersatzung der Stadt Gera (Neufassung 2016, Beschluss 26.05.2016), zuletzt geändert durch Änderungssatzungen vom 11.08.2026, gültig ab Sätze seit 01.03.2018 (rückwirkend); letzte Änderung (§ 5 Befreiungen) in Kraft seit 05.09.2026 · Satzung lesen.

Änderung: Änderungssatzungen vom 11.08.2026: neue Steuerbefreiung für Therapie- und Besuchshunde (in Kraft 05.09.2026) sowie Änderung der Ermäßigungen (rückwirkend ab 01.01.2022). Steuersätze unverändert.

Außerdem

Was für Hunde in Thüringen sonst gilt

Für jeden Hund ist eine Haftpflichtversicherung Pflicht, mit mindestens 500.000 Euro für Personen- und 250.000 Euro für sonstige Schäden. Den Abschluss muss man der Behörde nachweisen, ein Verstoß kann ein Bußgeld kosten.

Hunderegeln in Thüringen · Tierarzt-Notdienst in Gera