Erster Hund 84 €, zweiter 120 €, jeder weitere 150 € im Jahr. Dritter und jeder weitere Hund 150 €. Die Satzung sieht keinen erhöhten Satz für gefährliche Hunde vor. Fällig jährlich zum 1. Juli, auf Antrag vierteljährlich oder halbjährlich; Dauerbescheid.
Unter 98 verglichenen Großstädten liegt Gießen beim ersten Hund auf Platz 88 (1 = teuerste). Alle Städte im Vergleich