Tiereheute

Hundesteuer

Hundesteuer in Göttingen

In Göttingen kostet die Hundesteuer 132 Euro im Jahr für den ersten Hund und 240 Euro für den zweiten; für einen gefährlichen Hund 744 Euro.

132 €erster Hund im Jahr
240 €zweiter Hund
744 €gefährlicher Hund

Das kostet es

Hundesteuer in Göttingen nach Zahl der Hunde

Erster Hund 132 €, zweiter 240 €, jeder weitere 240 € im Jahr, ein gefährlicher Hund 744 €. Seit 01.07.2025. Gefährliche Hunde 744 € je Hund: Bullterrier, Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Kreuzungen in jeder Generation (z. B. American Bully) – dieser Rassesatz gilt nur für Hunde, die ab 01.07.2025 neu angemeldet wurden (Bestandsschutz für ältere). Außerdem Hunde, deren Gefährlichkeit nach § 7 NHundG festgestellt wurde. Steuerpflichtig ab drei Monaten.

Unter 98 verglichenen Großstädten liegt Göttingen beim ersten Hund auf Platz 36 (1 = teuerste). Alle Städte im Vergleich

HundeHundesteuer im Jahrim Monat
1 Hund132 €11 €
2 Hunde372 €31 €
3 Hunde612 €51 €
1 gefährlicher Hund744 €62 €

Ermäßigung

Ermäßigungen und Befreiungen

Auf Antrag halber Satz für Wachhunde bei Wohngebäuden mehr als 100 m vom nächsten Wohnhaus, Hunde von Bewachungsunternehmen, Artisten- und Schaustellerhunde, Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- und Rettungshunde sowie regelmäßig eingesetzte Besuchshunde gemeinnütziger Organisationen. Nicht für gefährliche Hunde.

Auf Antrag u. a. für Blindenführhunde und Hunde blinder, tauber oder hilfloser Menschen (Merkzeichen B, BL, aG, H), Diensthunde, Jagd- und Forstschutzhunde, Herdenhunde, Rettungshunde anerkannter Einheiten; Hunde aus dem Göttinger bzw. Duderstädter Tierheim ein Jahr steuerfrei. Nicht für gefährliche Hunde.

Anmelden

Hund anmelden und abmelden

Anmeldung: Binnen 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug schriftlich mit Angabe der Rasse; Welpen gelten nach Ablauf des dritten Lebensmonats als angeschafft. Zusätzlich Eintrag im Hunderegister Niedersachsen nötig..

Hund bei der Stadt Göttingen anmelden

Hund abmelden

Nach der Anmeldung gibt es eine Steuermarke, die mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen ist; bei Abmeldung zurückgeben.

Rechtsgrundlage

Satzung und Änderungen

Hundesteuersatzung der Stadt Göttingen vom 7. Mai 2004 in der Fassung der Änderung vom 14.03.2025/13.06.2025 (Amtsblatt vom 24.06.2025), gültig ab 2025-07-01 · Satzung lesen.

Änderung: Erhöhung zum 01.07.2025 (Rat 14.03.2025, um rund 10 %) und neuer Satz für gefährliche Hunde; per Änderung vom 13.06.2025 gilt der Rassesatz nur für ab 01.07.2025 neu gemeldete Hunde.

Außerdem

Was für Hunde in Niedersachsen sonst gilt

Ja, für alle Hunde ab einem Alter von sechs Monaten ist eine Hundehaftpflicht Pflicht. Mindestdeckung: 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden.

Hunderegeln in Niedersachsen · Tierarzt-Notdienst im Landkreis Göttingen