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Hundesteuer

Hundesteuer in Halle (Saale)

In Halle (Saale) kostet die Hundesteuer 120 Euro im Jahr für den ersten Hund und 180 Euro für den zweiten; für einen gefährlichen Hund 720 Euro.

120 €erster Hund im Jahr
180 €zweiter Hund
720 €gefährlicher Hund

Das kostet es

Hundesteuer in Halle (Saale) nach Zahl der Hunde

Erster Hund 120 €, zweiter 180 €, jeder weitere 180 € im Jahr, ein gefährlicher Hund 720 €. Seit 01.01.2026: erster Hund 120 € (vorher 100 €), zweiter und jeder weitere 180 €, jeder gefährliche Hund 720 €. Als gefährlich gelten u. a. Bullterrier, Pitbull, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire, Mastiff, Bullmastiff, Dogue de Bordeaux, Tosa Inu und Kreuzungen. Steuerpflichtig sind Hunde ab drei Monaten.

Unter 98 verglichenen Großstädten liegt Halle (Saale) beim ersten Hund auf Platz 48 (1 = teuerste). Alle Städte im Vergleich

HundeHundesteuer im Jahrim Monat
1 Hund120 €10 €
2 Hunde300 €25 €
3 Hunde480 €40 €
1 gefährlicher Hund720 €60 €

Ermäßigung

Ermäßigungen und Befreiungen

Auf Antrag (Kann-Regelung) bis zu 50 %: Hunde aus dem Tierheim der Stadt Halle (dauerhaft), geprüfte Jagdhunde von Mitgliedern der Jägerschaft Halle, Wachhunde abgelegener Anwesen (über 400 m). Nicht für gefährliche Hunde. Eine Sozialermäßigung sieht die Satzung nicht vor.

Auf Antrag: Hunde, die für blinde, taube oder hilflose Menschen unentbehrlich sind, und Rettungshunde einer anerkannten Staffel.

Anmelden

Hund anmelden und abmelden

Anmeldung: binnen 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug; die Anmeldung gilt zugleich für das Hunderegister nach Landeshundegesetz.

Hund bei der Stadt Halle (Saale) anmelden

Hund abmelden

Seit 2026 gibt Halle keine Steuermarken mehr aus, weil Hunde ohnehin gechippt sein müssen.

Rechtsgrundlage

Satzung und Änderungen

Satzung der Stadt Halle (Saale) über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 26. November 2025 (Amtsblatt Nr. 27 vom 12.12.2025), gültig ab 2026-01-01 · Satzung lesen.

Änderung: Neufassung zum 01.01.2026: Ersthund von 100 € auf 120 €, weitere Hunde (180 €) und gefährliche Hunde (720 €) unverändert, Steuermarken abgeschafft.

Außerdem

Was für Hunde in Sachsen-Anhalt sonst gilt

Ja, für alle Hunde: Halter müssen spätestens drei Monate nach der Geburt des Hundes eine Haftpflichtversicherung abschließen, mindestens 1 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden und 50.000 Euro für sonstige Vermögensschäden.

Hunderegeln in Sachsen-Anhalt · Tierarzt-Notdienst in Halle (Saale)