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Hundesteuer

Hundesteuer in Hamburg

In Hamburg kostet die Hundesteuer 90 Euro im Jahr für jeden Hund; für einen gefährlichen Hund 600 Euro.

90 €ein Hund im Jahr
600 €gefährlicher Hund

Das kostet es

Hundesteuer in Hamburg nach Zahl der Hunde

Jeder Hund kostet 90 € im Jahr, egal wie viele Hunde im Haushalt leben, ein gefährlicher Hund 600 €. Einheitlich 90 Euro je Hund, 600 Euro für nach dem Hamburger Hundegesetz als gefährlich eingestufte Hunde. Fällig je zur Hälfte am 15.2. und 15.8.

Unter 98 verglichenen Großstädten liegt Hamburg beim ersten Hund auf Platz 81 (1 = teuerste). Alle Städte im Vergleich

HundeHundesteuer im Jahrim Monat
1 Hund90 €7,50 €
2 Hunde180 €15 €
3 Hunde270 €22,50 €
1 gefährlicher Hund600 €50 €

Ermäßigung

Ermäßigungen und Befreiungen

Auf Antrag ermäßigt für Hunde aus dem Hamburger Tierheim Süderstraße und für gewerblich gehaltene Hunde. Erlass oder Teilerlass bei Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung oder Einkommen bis 25 % über dem Regelsatz. Nicht für gefährliche Hunde.

Auf Antrag u. a. Führ-, Begleit- und Wachhunde für Blinde, Schwerbehinderte, Schwerhörige und hilflose Personen, Dienst- und Polizeihunde, wissenschaftlich genutzte Hunde. Nicht für gefährliche Hunde.

Anmelden

Hund anmelden und abmelden

Anmeldung: innerhalb von 2 Wochen nach Anschaffung oder Zuzug; Welpen spätestens mit Ablauf des 3. Lebensmonats. Die Anmeldung beim Hunderegister gilt zugleich als Steueranmeldung..

Hund bei der Stadt Hamburg anmelden

Hund abmelden

Seit 1.1.2021 abgeschafft; es werden keine Steuermarken mehr ausgegeben.

Rechtsgrundlage

Satzung und Änderungen

Hundesteuergesetz Hamburg (HuStG HA) vom 24. Januar 1995, gültig ab Landesgesetz, aktuelle Fassung · Satzung lesen.

Änderung: SPD-Antrag in der Bürgerschaft vom Juli 2025: Senat soll eine Steuerbefreiung für Tierheimhunde prüfen (Bericht bis 30.06.2027). Kein Beschluss zu neuen Sätzen bekannt.

Außerdem

Was für Hunde in Hamburg sonst gilt

Für jeden Hund ist eine Haftpflichtversicherung Pflicht: mindestens 1 Million Euro für Personen- und sonstige Schäden, Selbstbeteiligung höchstens 500 Euro.

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