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Hundesteuer

Hundesteuer in Hamm

In Hamm kostet die Hundesteuer 90 Euro im Jahr für einen Hund; bei zwei Hunden 124 Euro je Hund; für einen gefährlichen Hund 696 Euro.

90 €ein Hund im Jahr
124 €je Hund bei zwei Hunden
696 €gefährlicher Hund

Das kostet es

Hundesteuer in Hamm nach Zahl der Hunde

Der Satz richtet sich nach der Zahl der Hunde und gilt dann für jeden Hund: ein Hund 90 €, bei zwei Hunden je 124 €, ab drei Hunden je 144 €, ein gefährlicher Hund 696 €. Der Satz richtet sich nach der Zahl der Hunde und gilt dann für jeden Hund: ein Hund 90 €, bei zwei Hunden je 124 €, ab drei Hunden je 144 €. Gefährliche Hunde: ein solcher Hund 696 €, bei zwei oder mehr je 864 € (gefährliche Hunde zählen bei der normalen Staffel nicht mit). Als gefährlich gelten 14 Rassen und Kreuzungen (u. a. Pitbull, American Staffordshire, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Rottweiler, Mastiff, American Bulldog, Alano) sowie behördlich festgestellte Einzelfälle; nach bestandener Prüfung gemäß § 5 Abs. 3 LHundG NRW entfällt der Sondersatz.

Unter 98 verglichenen Großstädten liegt Hamm beim ersten Hund auf Platz 82 (1 = teuerste). Alle Städte im Vergleich

HundeHundesteuer im Jahrim Monat
1 Hund90 €7,50 €
2 Hunde248 €20,67 €
3 Hunde432 €36 €
1 gefährlicher Hund696 €58 €

Ermäßigung

Ermäßigungen und Befreiungen

Halber Satz auf Antrag für einen Hund bei Bezug von SGB II oder SGB XII oder vergleichbar geringem Einkommen. Antrag spätestens zwei Wochen vor Monatsbeginn. Nicht für gefährliche Hunde.

Auf Antrag: ein Hund für Menschen mit Merkzeichen B, Bl, aG, Gl oder H; anerkannte Assistenzhunde; Hunde, die erstmals aus dem Tierasyl Hamm aufgenommen werden, für 12 Monate.

Anmelden

Hund anmelden und abmelden

Anmeldung: innerhalb von zwei Wochen, online, schriftlich oder im Bürgeramt.

Hund bei der Stadt Hamm anmelden

Hund abmelden

Für jeden Hund gibt es eine Steuermarke, die außerhalb von Wohnung und Grundstück sichtbar zu tragen ist; Ersatzmarke 2,50 €, bei Abmeldung zurückgeben.

Rechtsgrundlage

Satzung und Änderungen

Hundesteuersatzung der Stadt Hamm vom 15. November 2000, zuletzt geändert durch 6. Änderungssatzung vom 11.04.2022, gültig ab letzte Änderung 2022 (Steuersätze zuletzt mit 3. Änderung 2010 geändert) · Satzung lesen.

Außerdem

Was für Hunde in Nordrhein-Westfalen sonst gilt

Keine Pflicht für alle Hunde. Pflicht ist sie für gefährliche Hunde und Hunde der Rassen nach § 10 (mindestens 500.000 Euro Personen- und 250.000 Euro sonstige Schäden) sowie für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg.

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