Der Satz richtet sich nach der Zahl der Hunde und gilt dann für jeden Hund: ein Hund 90 €, bei zwei Hunden je 124 €, ab drei Hunden je 144 €, ein gefährlicher Hund 696 €. Der Satz richtet sich nach der Zahl der Hunde und gilt dann für jeden Hund: ein Hund 90 €, bei zwei Hunden je 124 €, ab drei Hunden je 144 €. Gefährliche Hunde: ein solcher Hund 696 €, bei zwei oder mehr je 864 € (gefährliche Hunde zählen bei der normalen Staffel nicht mit). Als gefährlich gelten 14 Rassen und Kreuzungen (u. a. Pitbull, American Staffordshire, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Rottweiler, Mastiff, American Bulldog, Alano) sowie behördlich festgestellte Einzelfälle; nach bestandener Prüfung gemäß § 5 Abs. 3 LHundG NRW entfällt der Sondersatz.
Unter 98 verglichenen Großstädten liegt Hamm beim ersten Hund auf Platz 82 (1 = teuerste). Alle Städte im Vergleich