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Hundesteuer

Hundesteuer in Heilbronn

In Heilbronn kostet die Hundesteuer 110 Euro im Jahr für den ersten Hund und 240 Euro für den zweiten; für einen gefährlichen Hund 300 Euro.

110 €erster Hund im Jahr
240 €zweiter Hund
300 €gefährlicher Hund

Das kostet es

Hundesteuer in Heilbronn nach Zahl der Hunde

Erster Hund 110 €, zweiter 240 €, jeder weitere 240 € im Jahr, ein gefährlicher Hund 300 €. Sätze gültig bis 31.12.2026. Ab 01.01.2027: erster Hund 132 €, jeder weitere 264 €, erster gefährlicher Hund 600 €, jeder weitere gefährliche Hund 1.200 €. Als gefährlich gelten American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pit Bull Terrier (Gegenbeweis möglich) sowie im Einzelfall u. a. Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux-Dogge, Fila Brasileiro, Mastín Español, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu; die Einstufung trifft die Ortspolizeibehörde.

Unter 98 verglichenen Großstädten liegt Heilbronn beim ersten Hund auf Platz 58 (1 = teuerste). Alle Städte im Vergleich

HundeHundesteuer im Jahrim Monat
1 Hund110 €9,17 €
2 Hunde350 €29,17 €
3 Hunde590 €49,17 €
1 gefährlicher Hund300 €25 €

Ermäßigung

Ermäßigungen und Befreiungen

Keine Ermäßigungen in der Satzung vorgesehen.

Auf Antrag: Hunde für taube oder hilfebedürftige Menschen (Merkzeichen B, BL, aG oder H) und geprüfte Rettungshunde. Ab 2027 zusätzlich Assistenzhunde (auch mit Ausweis „Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft“). Keine Befreiung für gefährliche Hunde.

Anmelden

Hund anmelden und abmelden

Anmeldung: Innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung bzw. nachdem der Hund drei Monate alt ist, schriftlich; auch bei Zuzug.

Hund bei der Stadt Heilbronn anmelden

Hund abmelden

Jeder angemeldete Hund erhält eine Steuermarke, die für die Dauer der Haltung gilt, außerhalb der Wohnung sichtbar zu tragen ist und bei Abmeldung zurückgegeben wird; Ersatzmarke 5 €.

Rechtsgrundlage

Satzung und Änderungen

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Heilbronn vom 14.06.2000 (Stadtrecht 9/3), zuletzt geändert 22.10.2015, gültig ab 2016-01-01 · Satzung lesen.

Änderung: Gemeinderat hat Erhöhung zum 01.01.2027 beschlossen (Meldung der Stadt vom 08.04.2026): 132 € / 264 € / gefährlich 600 € bzw. 1.200 € für jeden weiteren; neue Befreiung für Assistenzhunde.

Außerdem

Was für Hunde in Baden-Württemberg sonst gilt

Keine allgemeine Haftpflichtpflicht für Hunde. Nur die Erlaubnis zum Halten eines Kampfhundes ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig zu machen.

Hunderegeln in Baden-Württemberg · Tierarzt-Notdienst in Heilbronn