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Hundesteuer

Hundesteuer in Ingolstadt

In Ingolstadt kostet die Hundesteuer 65 Euro im Jahr für den ersten Hund und 84 Euro für den zweiten; für einen gefährlichen Hund 677 Euro.

65 €erster Hund im Jahr
84 €zweiter Hund
677 €gefährlicher Hund

Das kostet es

Hundesteuer in Ingolstadt nach Zahl der Hunde

Erster Hund 65 €, zweiter 84 €, jeder weitere 84 € im Jahr, ein gefährlicher Hund 677 €. 677 € je Kampfhund. Stets als Kampfhund gelten Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu; bei weiteren Rassen (u. a. Rottweiler, Cane Corso, Bullterrier) wird es vermutet, bis das Gegenteil nachgewiesen ist. Steuerpflicht ab einem Alter von vier Monaten. Fällig jeweils am 1. April.

Unter 98 verglichenen Großstädten liegt Ingolstadt beim ersten Hund auf Platz 96 (1 = teuerste). Alle Städte im Vergleich

HundeHundesteuer im Jahrim Monat
1 Hund65 €5,42 €
2 Hunde149 €12,42 €
3 Hunde233 €19,42 €
1 gefährlicher Hund677 €56,42 €

Ermäßigung

Ermäßigungen und Befreiungen

Halbe Steuer auf Antrag: Hunde in Einöden, Jagdhunde mit Brauchbarkeitsprüfung, zertifizierte Therapiehunde, Schulhunde, Halter mit IngolstadtPass oder Bezug von Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld u. ä. Einmaliger Nachlass in Höhe von 65 € für einen Hundeführerschein. Züchtersteuer: halber Satz. Nicht für Kampfhunde.

Steuerfrei u. a.: Hunde für blinde, gehörlose, schwerhörige oder hilflose Menschen (Merkzeichen Bl, Gl oder H), anerkannte Assistenzhunde, geprüfte Rettungshunde, Hunde von Hilfsorganisationen, Herdenschutzhunde. Tierheimhunde befristet steuerfrei: zwei Jahre bei einem Ingolstädter Tierheim, sonst bis ein Jahr nach Ende des Aufnahmejahres. Nicht für Kampfhunde.

Anmelden

Hund anmelden und abmelden

Anmeldung: Innerhalb eines Monats nach Anschaffung bzw. nachdem der Hund vier Monate alt ist.

Hund bei der Stadt Ingolstadt anmelden

Hund abmelden

Die Stadt gibt für jeden Hund ein Hundezeichen aus, das außerhalb der Wohnung stets getragen werden muss; Ersatz kostet 5 €.

Rechtsgrundlage

Satzung und Änderungen

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer vom 30.09.2021 (AM Nr. 43 vom 27.10.2021), gültig ab 2022-01-01 · Satzung lesen.

Außerdem

Was für Hunde in Bayern sonst gilt

Keine allgemeine Haftpflichtpflicht für Hunde. Die Gemeinde kann nur die Erlaubnis für einen Kampfhund vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen.

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