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Hundesteuer

Hundesteuer in Kiel

In Kiel kostet die Hundesteuer 150 Euro im Jahr für den ersten Hund und 225 Euro für den zweiten.

150 €erster Hund im Jahr
225 €zweiter Hund

Das kostet es

Hundesteuer in Kiel nach Zahl der Hunde

Erster Hund 150 €, zweiter 225 €, jeder weitere 285 € im Jahr. Erster Hund 150 Euro, zweiter 225 Euro, jeder weitere 285 Euro (seit 1.1.2025). Die Satzung kennt keinen erhöhten Steuersatz für gefährliche Hunde; für diese gelten nur ordnungsrechtliche Regeln. Fällig vierteljährlich am 15.2., 15.5., 15.8., 15.11.

Unter 98 verglichenen Großstädten liegt Kiel beim ersten Hund auf Platz 21 (1 = teuerste). Alle Städte im Vergleich

HundeHundesteuer im Jahrim Monat
1 Hund150 €12,50 €
2 Hunde375 €31,25 €
3 Hunde660 €55 €

Ermäßigung

Ermäßigungen und Befreiungen

Halber Satz für den ersten Hund mit Kiel-Pass; halber Satz für geprüfte Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde, zertifizierte Therapiehunde, Wachhunde abgelegener Gebäude (über 100 m) und für drei Jahre für den ersten Hund bei Sachkundenachweis nach Hundegesetz.

Auf Antrag u. a. Blindenführhunde, Hunde für blinde, taube oder hilflose Menschen, Diensthunde, geprüfte Sanitäts-/Rettungshunde von Katastrophenschutzeinheiten, Forst-, Jagd- und Herdengebrauchshunde; Hunde aus dem Tierheim Kiel für 24 Monate (einmal in fünf Jahren je Haushalt).

Anmelden

Hund anmelden und abmelden

Anmeldung: innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme oder Zuzug.

Hund bei der Stadt Kiel anmelden

Hund abmelden

Die Stadt gibt Hundesteuermarken aus, die bei Abmeldung zurückzugeben sind; Ersatz bei Verlust oder Defekt kostenlos auf schriftlichen Antrag.

Rechtsgrundlage

Satzung und Änderungen

Satzung der Landeshauptstadt Kiel über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 29.11.2024, gültig ab 2025-01-01 · Satzung lesen.

Änderung: Neue Satzung mit höheren Sätzen seit 1.1.2025; für 2026 keine weitere Änderung gefunden.

Außerdem

Was für Hunde in Schleswig-Holstein sonst gilt

Für jeden Hund ab drei Monaten soll eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden (mindestens 500.000 Euro für Personen- und 250.000 Euro für Sachschäden). Verpflichtend und bußgeldbewehrt ist sie nur für Halter eines behördlich als gefährlich eingestuften Hundes.

Hunderegeln in Schleswig-Holstein · Tierarzt-Notdienst in Kiel