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Hundesteuer

Hundesteuer in Koblenz

In Koblenz kostet die Hundesteuer 108 Euro im Jahr für den ersten Hund und 180 Euro für den zweiten; für einen gefährlichen Hund 960 Euro.

108 €erster Hund im Jahr
180 €zweiter Hund
960 €gefährlicher Hund

Das kostet es

Hundesteuer in Koblenz nach Zahl der Hunde

Erster Hund 108 €, zweiter 180 €, jeder weitere 216 € im Jahr, ein gefährlicher Hund 960 €. Seit 01.01.2026. Gefährliche Hunde 960 € je Hund: immer American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pit Bull Terrier und Abkömmlinge; vermutet bei Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino Napoletano, Tosa Inu; außerdem auffällig gewordene Hunde. Bei Vermutungsrassen und auffälligen Hunden auf Antrag Normalsatz, wenn der Hund kastriert ist und ein tierärztliches Gutachten die Ungefährlichkeit bestätigt. Zahlung vierteljährlich, auf Antrag jährlich zum 1. Juli oder monatlich.

Unter 98 verglichenen Großstädten liegt Koblenz beim ersten Hund auf Platz 60 (1 = teuerste). Alle Städte im Vergleich

HundeHundesteuer im Jahrim Monat
1 Hund108 €9 €
2 Hunde288 €24 €
3 Hunde504 €42 €
1 gefährlicher Hund960 €80 €

Ermäßigung

Ermäßigungen und Befreiungen

Auf Antrag halber Satz für den Ersthund bei Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung (SGB XII) oder Bürgergeld (SGB II), für Wachhunde einzeln stehender Gebäude (über 200 m vom Ortsteil) und Hunde auf Binnenschiffen. Nicht für gefährliche Hunde.

Auf Antrag für Hunde blinder, gehörloser oder hilfloser Menschen (GdB ab 50, Merkzeichen B, Bl, aG, Gl, H), Sanitäts- und Rettungshunde; Hunde aus dem Tierheim Koblenz für die ersten 12 Monate. Nicht für gefährliche Hunde.

Anmelden

Hund anmelden und abmelden

Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug; Welpen gelten nach Ablauf des dritten Lebensmonats als angeschafft. Online oder per PDF-Formular..

Hund bei der Stadt Koblenz anmelden

Nach der Anmeldung gibt es eine Steuermarke, die mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen ist; bei Abmeldung zurückgeben.

Rechtsgrundlage

Satzung und Änderungen

Satzung der Stadt Koblenz über die Erhebung einer Hundesteuer (HStS) vom 19. Dezember 1997, zuletzt geändert durch die Siebte Änderungssatzung vom 16.12.2025, gültig ab 2026-01-01 · Satzung lesen.

Änderung: Siebte Änderungssatzung (Stadtrat 12.12.2025), gültig ab 01.01.2026: Zweithund von 144 € auf 180 €, weitere Hunde von 192 € auf 216 €, gefährliche Hunde von 700 € auf 960 €; Ersthund bleibt 108 €. Neu in der Satzung: halber Satz für Ersthunde von Leistungsempfängern; Reihenfolge der Hunde richtet sich nun streng nach Anschaffung.

Außerdem

Was für Hunde in Rheinland-Pfalz sonst gilt

Eine Hundehaftpflicht ist nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben: mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden. Für andere Hunde gibt es in Rheinland-Pfalz keine gesetzliche Versicherungspflicht.

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