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Hundesteuer

Hundesteuer in Konstanz

In Konstanz kostet die Hundesteuer 120 Euro im Jahr für den ersten Hund und 240 Euro für den zweiten; für einen gefährlichen Hund 900 Euro.

120 €erster Hund im Jahr
240 €zweiter Hund
900 €gefährlicher Hund

Das kostet es

Hundesteuer in Konstanz nach Zahl der Hunde

Erster Hund 120 €, zweiter 240 €, jeder weitere 240 € im Jahr, ein gefährlicher Hund 900 €. Gefährliche Hunde (Rassen der Polizeiverordnung über gefährliche Hunde Baden-Württemberg, z. B. American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier sowie Kreuzungen bis zur ersten Elterngeneration): erster 900 €, jeder weitere 1.500 €. Werden daneben andere Hunde gehalten, gelten diese als weitere Hunde (240 €). Zwingersteuer 240 € für bis zu 5 Hunde.

Unter 98 verglichenen Großstädten liegt Konstanz beim ersten Hund auf Platz 49 (1 = teuerste). Alle Städte im Vergleich

HundeHundesteuer im Jahrim Monat
1 Hund120 €10 €
2 Hunde360 €30 €
3 Hunde600 €50 €
1 gefährlicher Hund900 €75 €

Ermäßigung

Ermäßigungen und Befreiungen

Keine allgemeinen Ermäßigungen; nur Zwingersteuer auf Antrag für eingetragene Züchter (nicht für gefährliche Rassen). Antrag bis einen Monat nach Steuerbescheid.

Auf Antrag: Hunde für hilfsbedürftige Menschen (Merkzeichen aG, B, Bl, Gl oder H) und geprüfte Rettungshunde. Diensthunde von Polizei, Bundeswehr und Zoll sind nicht steuerpflichtig. Keine Befreiung für gefährliche Hunde.

Anmelden

Hund anmelden und abmelden

Anmeldung: Innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung bzw. nachdem der Hund drei Monate alt ist, schriftlich mit Alter und Rasse.

Hund bei der Stadt Konstanz anmelden

Jeder angemeldete Hund erhält eine nicht übertragbare Steuermarke, die außerhalb der Wohnung sichtbar zu tragen und bei Abmeldung binnen eines Monats zurückzugeben ist; Ersatzmarke 7,50 €.

Rechtsgrundlage

Satzung und Änderungen

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Konstanz vom 29.05.2008, geändert am 20.07.2017, 26.09.2019 und 16.12.2021 (Ortsrecht II 01), gültig ab 2022-01-01 · Satzung lesen.

Außerdem

Was für Hunde in Baden-Württemberg sonst gilt

Keine allgemeine Haftpflichtpflicht für Hunde. Nur die Erlaubnis zum Halten eines Kampfhundes ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig zu machen.

Hunderegeln in Baden-Württemberg · Tierarzt-Notdienst im Landkreis Konstanz