Der Satz richtet sich nach der Zahl der Hunde und gilt dann für jeden Hund: ein Hund 112 €, bei zwei Hunden je 130 €, ab drei Hunden je 148 €, ein gefährlicher Hund 800 €. Der Satz richtet sich nach der Zahl der Hunde und gilt dann für jeden Hund: ein Hund 112 €, bei zwei Hunden je 130 €, ab drei Hunden je 148 €. Gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen nach Landeshundegesetz NRW (u. a. American Staffordshire, Bullterrier, Pitbull, Staffordshire Bullterrier, Rottweiler, Mastiff, American Bulldog und Kreuzungen): ein solcher Hund 800 €, bei zwei oder mehr je 900 €. Mit bestandener Verhaltensprüfung kann auf Antrag der normale Satz gelten. Sätze gelten seit 01.01.2025.
Unter 98 verglichenen Großstädten liegt Krefeld beim ersten Hund auf Platz 57 (1 = teuerste). Alle Städte im Vergleich