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Hundesteuer

Hundesteuer in Landshut

In Landshut kostet die Hundesteuer 72 Euro im Jahr für den ersten Hund und 108 Euro für den zweiten; für einen gefährlichen Hund 840 Euro.

72 €erster Hund im Jahr
108 €zweiter Hund
840 €gefährlicher Hund

Das kostet es

Hundesteuer in Landshut nach Zahl der Hunde

Erster Hund 72 €, zweiter 108 €, jeder weitere 144 € im Jahr, ein gefährlicher Hund 840 €. Gültig seit 01.01.2026. Dritter Hund 144 €, vierter und jeder weitere 168 €. Kampfhunde 840 € je Hund; Hunde der Kategorie II (u. a. Rottweiler, Cane Corso, Bullterrier, American Bulldog) mit Negativzeugnis des Ordnungsamts 420 €. Stets Kampfhund: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu. Steuerpflicht ab vier Monaten; fällig jährlich zum 1. April.

Unter 98 verglichenen Großstädten liegt Landshut beim ersten Hund auf Platz 93 (1 = teuerste). Alle Städte im Vergleich

HundeHundesteuer im Jahrim Monat
1 Hund72 €6 €
2 Hunde180 €15 €
3 Hunde324 €27 €
1 gefährlicher Hund840 €70 €

Ermäßigung

Ermäßigungen und Befreiungen

Halbe Steuer auf Antrag (je Grund für einen Hund): Wachhunde abgelegener landwirtschaftlicher Anwesen (über 400 m), Jagdhunde mit Brauchbarkeitsprüfung, Haushalte, in denen alle Halter den Sozialpass „Landshut sozial“ haben (Nachweis vor dem 1. Januar). Nicht für Kampfhunde.

Steuerfrei u. a.: Hunde für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose, Herdenschutzhunde, geprüfte Rettungshunde, Diensthunde, Hunde von Hilfsorganisationen. Tierheimhunde aus Stadt oder Landkreis Landshut im Jahr des Erwerbs steuerfrei. Nicht für Kampfhunde.

Anmelden

Hund anmelden und abmelden

Anmeldung: Innerhalb von zwei Wochen (Hund über vier Monate alt).

Hund bei der Stadt Landshut anmelden

Hund abmelden

Mit dem Bescheid kommt für jeden Hund eine Steuermarke, die außerhalb der Wohnung am Hund befestigt sein muss und bei Abmeldung zurückgegeben wird.

Rechtsgrundlage

Satzung und Änderungen

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Landshut vom 24.07.2006, zuletzt geändert durch Satzung vom 12.11.2025 (Amtsblatt Nr. 30 vom 24.11.2025), gültig ab 2026-01-01 · Satzung lesen.

Änderung: Änderungssatzung vom 12.11.2025, seit 01.01.2026: Erhöhung von 60/90/120/140 € auf 72/108/144/168 €, Kampfhunde von 700 € auf 840 € (Kategorie II mit Negativzeugnis 350 € auf 420 €); Fälligkeit jetzt 1. April.

Außerdem

Was für Hunde in Bayern sonst gilt

Keine allgemeine Haftpflichtpflicht für Hunde. Die Gemeinde kann nur die Erlaubnis für einen Kampfhund vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen.

Hunderegeln in Bayern · Tierarzt-Notdienst in Landshut