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Hundesteuer

Hundesteuer in Leverkusen

In Leverkusen kostet die Hundesteuer 96 Euro im Jahr für den ersten Hund; für einen gefährlichen Hund 600 Euro.

96 €erster Hund im Jahr
156 €zweiter Hund
600 €gefährlicher Hund

Das kostet es

Hundesteuer in Leverkusen nach Zahl der Hunde

Laut Satzung: erster Hund 96 €, zweiter 156 €, weitere 264 € im Jahr. Wie sich die Sätze bei mehreren Hunden zusammensetzen, bitte in der Satzung nachlesen, ein gefährlicher Hund 600 €. Gestaffelt: erster Hund 96 €, zweiter 156 €, jeder weitere 264 €. Gefährliche Hunde (§ 3 LHundG NRW, u. a. Pitbull, American Staffordshire, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier) und Hunde bestimmter Rassen (§ 10 LHundG NRW, u. a. Rottweiler, Mastiff, American Bulldog) samt Kreuzungen: 600 € je Hund. Für bis Ende 2022 angemeldete Listenhunde gilt der 600-€-Satz erst seit 01.01.2025.

Unter 98 verglichenen Großstädten liegt Leverkusen beim ersten Hund auf Platz 78 (1 = teuerste). Alle Städte im Vergleich

Satz laut Satzungim Jahr
erster Hund96 €
zweiter Hund156 €
weitere Hunde264 €
1 gefährlicher Hund600 €

Ermäßigung

Ermäßigungen und Befreiungen

Ersthund bei Bezug von SGB II oder vergleichbar geringem Einkommen um 75 % ermäßigt (24 €). Halber Satz für geprüfte Melde-, Sanitäts-, Schutz- oder Therapiehunde und für einen geprüften Jagdhund je Halter mit Revier in Leverkusen. Nicht für gefährliche/gelistete Hunde.

Auf Antrag: Ersthund für Menschen mit Merkzeichen B, Bl, aG oder H; Ersthund bei Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII; Herdengebrauchshunde; ein Hund aus dem Tierheim Leverkusen oder einem anerkannten Leverkusener Tierschutzverein für 36 Monate (Antrag binnen zwei Wochen, gilt auch für Listenhunde).

Anmelden

Hund anmelden und abmelden

Anmeldung: innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme des Hundes.

Hund bei der Stadt Leverkusen anmelden

Für jeden Hund gibt es eine Dauermarke, die außerhalb von Wohnung und Grundstück sichtbar zu tragen ist; die erste Ersatzmarke ist kostenlos, spätere kosten 20 €.

Rechtsgrundlage

Satzung und Änderungen

Hundesteuersatzung der Stadt Leverkusen vom 19. Dezember 1996 in der Fassung der 8. Änderung (Ratsbeschluss 12.12.2022), gültig ab 2023-01-01 · Satzung lesen.

Änderung: Seit 01.01.2023 niedrigerer Satz für den ersten Hund (96 €) und höhere Sätze ab dem zweiten Hund; die Übergangsfrist für vor 2023 angemeldete Listenhunde ist Ende 2024 ausgelaufen (seit 2025 auch für sie 600 €). Keine neuere Änderung gefunden.

Außerdem

Was für Hunde in Nordrhein-Westfalen sonst gilt

Keine Pflicht für alle Hunde. Pflicht ist sie für gefährliche Hunde und Hunde der Rassen nach § 10 (mindestens 500.000 Euro Personen- und 250.000 Euro sonstige Schäden) sowie für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg.

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