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Hundesteuer

Hundesteuer in Ludwigsburg

In Ludwigsburg kostet die Hundesteuer 168 Euro im Jahr für den ersten Hund und 336 Euro für den zweiten; für einen gefährlichen Hund 948 Euro.

168 €erster Hund im Jahr
336 €zweiter Hund
948 €gefährlicher Hund

Das kostet es

Hundesteuer in Ludwigsburg nach Zahl der Hunde

Erster Hund 168 €, zweiter 336 €, jeder weitere 336 € im Jahr, ein gefährlicher Hund 948 €. Seit 01.01.2026. Kampfhunde (vermutet bei American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier und Kreuzungen; im Einzelfall u. a. Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino) und auffällig gewordene gefährliche Hunde: erster 948 €, jeder weitere 1.896 €. Wer daneben normale Hunde hält, zahlt für diese den Satz für weitere Hunde (336 €). Steuerpflichtig ab einem Alter von drei Monaten.

Unter 98 verglichenen Großstädten liegt Ludwigsburg beim ersten Hund auf Platz 6 (1 = teuerste). Alle Städte im Vergleich

HundeHundesteuer im Jahrim Monat
1 Hund168 €14 €
2 Hunde504 €42 €
3 Hunde840 €70 €
1 gefährlicher Hund948 €79 €

Ermäßigung

Ermäßigungen und Befreiungen

Keine Ermäßigungen in der Satzung; die Zwingersteuer ist aufgehoben.

Auf Antrag für Hunde blinder, tauber oder hilfsbedürftiger Menschen (Merkzeichen B, Bl, Gl, TBl, H), anerkannte Assistenzhunde und geprüfte Rettungshunde im Zivilschutz. Keine Befreiung für gefährliche Hunde; Kampfhunde nur als Rettungshunde.

Anmelden

Hund anmelden und abmelden

Anmeldung: Innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung, Zuzug oder nachdem der Hund drei Monate alt ist; persönlich, schriftlich oder online über service-bw..

Hund bei der Stadt Ludwigsburg anmelden

Jeder Hund erhält eine Steuermarke, die außerhalb der Wohnung sichtbar befestigt sein muss; bei Ende der Haltung innerhalb eines Monats zurückgeben, Ersatz bei Verlust gegen Gebühr.

Rechtsgrundlage

Satzung und Änderungen

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Ludwigsburg (Hundesteuersatzung) vom 15.11.2000, Änderung vom 19.11.2025, gültig ab 2026-01-01 · Satzung lesen.

Änderung: Erhöhung zum 01.01.2026 (Gemeinderat 19.11.2025): erster Hund von 156 € auf 168 €, weitere Hunde von 312 € auf 336 €, erster Kampfhund von 936 € auf 948 € (alte Werte laut Lokalportal, nicht amtlich geprüft).

Außerdem

Was für Hunde in Baden-Württemberg sonst gilt

Keine allgemeine Haftpflichtpflicht für Hunde. Nur die Erlaubnis zum Halten eines Kampfhundes ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig zu machen.

Hunderegeln in Baden-Württemberg · Tierarzt-Notdienst im Landkreis Ludwigsburg