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Hundesteuer

Hundesteuer in Lübeck

In Lübeck kostet die Hundesteuer 156 Euro im Jahr für jeden Hund; für einen gefährlichen Hund 684 Euro.

156 €ein Hund im Jahr
684 €gefährlicher Hund

Das kostet es

Hundesteuer in Lübeck nach Zahl der Hunde

Jeder Hund kostet 156 € im Jahr, egal wie viele Hunde im Haushalt leben, ein gefährlicher Hund 684 €. Einheitlich 156 Euro je Hund, 684 Euro für Hunde, deren Gefährlichkeit die Ordnungsbehörde nach dem Hundegesetz Schleswig-Holstein festgestellt hat (keine Rasseliste). Jahressteuer, fällig zum 1. Juli; Teilzahlungen von Januar bis Juni möglich. Sätze gelten rückwirkend ab 1.1.2026.

Unter 98 verglichenen Großstädten liegt Lübeck beim ersten Hund auf Platz 13 (1 = teuerste). Alle Städte im Vergleich

HundeHundesteuer im Jahrim Monat
1 Hund156 €13 €
2 Hunde312 €26 €
3 Hunde468 €39 €
1 gefährlicher Hund684 €57 €

Ermäßigung

Ermäßigungen und Befreiungen

Halber Satz für Wachhunde von Wohngebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt sind. Keine Ermäßigung wegen geringen Einkommens in der Satzung. Nicht für gefährliche Hunde.

Auf Antrag: Hunde für blinde, taube oder hilflose Menschen (Merkzeichen GL, BL oder H, ein Hund je Haushalt), anerkannte Assistenzhunde, zertifizierte Therapiehunde im Einsatz, geprüfte Sanitäts- und Rettungshunde, Hunde aus dem Tierheim Lübeck für 36 Monate (einmal je Haushalt), berufliche Forst-, Jagd- und Herdenhunde. Nicht für gefährliche Hunde.

Anmelden

Hund anmelden und abmelden

Anmeldung: innerhalb von 14 Tagen; Formular per Post, E-Mail mit eingescannter Unterschrift oder persönlich.

Hund bei der Stadt Lübeck anmelden

Hund abmelden

Die Hundesteuermarke kommt mit dem Steuerbescheid und ist bei Abmeldung oder Wegzug zurückzugeben; Ersatzmarke 5 Euro.

Rechtsgrundlage

Satzung und Änderungen

Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung einer Hundesteuer vom 27.11.2020 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 02.06.2026, gültig ab 2026-01-01 (rückwirkend) · Satzung lesen.

Änderung: 1. Änderungssatzung vom 02.06.2026, rückwirkend zum 1.1.2026 in Kraft; die Stadt verschickt die Bescheide 2026 erst in der zweiten Jahreshälfte.

Außerdem

Was für Hunde in Schleswig-Holstein sonst gilt

Für jeden Hund ab drei Monaten soll eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden (mindestens 500.000 Euro für Personen- und 250.000 Euro für Sachschäden). Verpflichtend und bußgeldbewehrt ist sie nur für Halter eines behördlich als gefährlich eingestuften Hundes.

Hunderegeln in Schleswig-Holstein · Tierarzt-Notdienst in Lübeck