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Hundesteuer

Hundesteuer in Mainz

In Mainz kostet die Hundesteuer 186 Euro im Jahr für den ersten Hund und 216 Euro für den zweiten; für einen gefährlichen Hund 600 Euro.

186 €erster Hund im Jahr
216 €zweiter Hund
600 €gefährlicher Hund

Das kostet es

Hundesteuer in Mainz nach Zahl der Hunde

Erster Hund 186 €, zweiter 216 €, jeder weitere 216 € im Jahr, ein gefährlicher Hund 600 €. Erster Hund 186 Euro, zweiter und jeder weitere 216 Euro, jeder gefährliche Hund 600 Euro (Sätze seit 1.3.2012). Gefährlich sind American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pit Bull und Abkömmlinge sowie auffällige Hunde; bei Bullmastiff, Bull Terrier, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila, Mastiff, Mastino, Tosa Inu wird Gefährlichkeit vermutet. Kastrierte vermutet gefährliche Hunde mit tierärztlichem Gutachten: halber Sondersatz. Gefährliche Hunde zählen stets als erste Hunde.

Unter 98 verglichenen Großstädten liegt Mainz beim ersten Hund auf Platz 1 (1 = teuerste). Alle Städte im Vergleich

HundeHundesteuer im Jahrim Monat
1 Hund186 €15,50 €
2 Hunde402 €33,50 €
3 Hunde618 €51,50 €
1 gefährlicher Hund600 €50 €

Ermäßigung

Ermäßigungen und Befreiungen

Halber Satz auf Antrag bei Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung (SGB XII) oder Bürgergeld (SGB II); ebenso für Hunde in einzeln stehenden Gebäuden (über 200 m), auf Binnenschiffen, im Bewachungsgewerbe sowie für Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- und geprüfte Rettungshunde. Nicht für gefährliche Hunde.

Auf Antrag: Hunde für blinde, gehörlose oder hilflose Menschen, Diensthunde, Hunde von Privatforst- und Jagdaufsehern, Herdengebrauchshunde, geprüfte Rettungshunde im Bevölkerungsschutz, Hunde in Tierheimen. Nicht für gefährliche Hunde.

Anmelden

Hund anmelden und abmelden

Anmeldung: binnen 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug; Welpen gelten mit Ablauf des dritten Lebensmonats als angeschafft.

Hund bei der Stadt Mainz anmelden

Hund abmelden

Nach der Anmeldung gibt es eine Hundesteuermarke, die mitzuführen und bei Abmeldung zurückzugeben ist.

Rechtsgrundlage

Satzung und Änderungen

Satzung der Stadt Mainz über die Erhebung von Hundesteuer vom 27. September 2007, zuletzt geändert durch Satzung vom 01. Februar 2012, gültig ab 2012-03-01 · Satzung lesen.

Außerdem

Was für Hunde in Rheinland-Pfalz sonst gilt

Eine Hundehaftpflicht ist nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben: mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden. Für andere Hunde gibt es in Rheinland-Pfalz keine gesetzliche Versicherungspflicht.

Hunderegeln in Rheinland-Pfalz · Tierarzt-Notdienst in Mainz