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Hundesteuer

Hundesteuer in Mannheim

In Mannheim kostet die Hundesteuer 144 Euro im Jahr für den ersten Hund und 288 Euro für den zweiten; für einen gefährlichen Hund 744 Euro.

144 €erster Hund im Jahr
288 €zweiter Hund
744 €gefährlicher Hund

Das kostet es

Hundesteuer in Mannheim nach Zahl der Hunde

Erster Hund 144 €, zweiter 288 €, jeder weitere 288 € im Jahr, ein gefährlicher Hund 744 €. 744 Euro für jeden Kampfhund und gefährlichen Hund (u. a. American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier und Kreuzungen nach Polizeiverordnung BW). Zwingersteuer 144 Euro. Satzung in dieser Fassung gilt seit 1.1.2026.

Unter 98 verglichenen Großstädten liegt Mannheim beim ersten Hund auf Platz 27 (1 = teuerste). Alle Städte im Vergleich

HundeHundesteuer im Jahrim Monat
1 Hund144 €12 €
2 Hunde432 €36 €
3 Hunde720 €60 €
1 gefährlicher Hund744 €62 €

Ermäßigung

Ermäßigungen und Befreiungen

Auf Antrag 60 Euro für den ersten Hund bei laufenden Leistungen nach SGB II (Bürgergeld) oder SGB XII.

Auf Antrag: erster Hund bei Merkzeichen Gl, B, BL, aG oder H; geprüfte Rettungshunde; brauchbare Nachsuche-Jagdhunde; Hunde direkt aus dem Tierheim Mannheim oder einer gemeinnützigen Mannheimer Tierschutzeinrichtung (seit 2020 unbefristet, Kampfhunde nur mit Hundeführerschein); zwei Jahre steuerfrei nach freiwilligem Hundeführerschein oder FCI-Begleithundeprüfung.

Anmelden

Hund anmelden und abmelden

Anmeldung: innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung.

Hund bei der Stadt Mannheim anmelden

Hund abmelden

Für jeden steuerpflichtigen Hund gibt es eine Hundesteuermarke, die sichtbar zu tragen ist; Ersatz bei Verlust online anfordern.

Rechtsgrundlage

Satzung und Änderungen

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Mannheim vom 29.06.2000, zuletzt geändert durch Gemeinderatsbeschluss vom 18.11.2025 (Amtsblatt Nr. 51 v. 18.12.2025), gültig ab 2026-01-01 · Satzung lesen.

Änderung: Satzungsänderung vom 18.11.2025, in Kraft seit 1.1.2026. Inhalt der Änderung gegenüber der Vorfassung nicht geprüft.

Außerdem

Was für Hunde in Baden-Württemberg sonst gilt

Keine allgemeine Haftpflichtpflicht für Hunde. Nur die Erlaubnis zum Halten eines Kampfhundes ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig zu machen.

Hunderegeln in Baden-Württemberg · Tierarzt-Notdienst in Mannheim